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Deutscher Politiker zu hoher Strafe verurteilt

Das Gericht verdonnerte den Politiker zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro.

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Justiz (Depositphotos)
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Der Europa-Abgeordnete muss eine hohe Strafe wegen Titelmissbrauchs bezahlen. Der Parlamentarier hatte sich auf einer Veranstaltung unberechtigter Weise als Professor ausgegeben.

Deswegen verurteilte ihn das Amtsgericht Neuss. Es handele sich um „einen klassischen Fall des Titelmissbrauchs“, befand die Richterin in ihrem Urteil. „Der akademische Titel ist geschützt.“

Der Politiker hatte zwar eingeräumt, auf einer Mitgliederversammlung seiner Partei in Magdeburg 2018 gesagt zu haben: „Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London.“

Er behauptete später vor Gerichht, sich bei der Aussage nicht als Professor ausgegeben zu haben bzw. einen Professorentitel zu besitzen. Der Politiker gab zu, nicht habilitiert zu sein.

Der falsche Professor der AfD – Politiker Gunnar Beck verurteilt

Der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck wurde von einem Gericht wegen Titelmissbrauchs verurteilt.

Der Politiker der vom Verfassungsschutz beobachteten rechtspopulistischen AfD behauptete, er wollte auf der Parteiversammlung nur seine Tätigkeit als Hochschullehrer beschreiben, denn seine englischen Titel „Reader“ und „Barrister at law“ seien in Deutschland wenig bekannt.

Auch die Bezeichnung „Fachanwalt für EU-Recht“ verwendete Beck laut Christian Wolf, Leiter des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität Hannover, zu Unrecht. Er erfülle nicht die Voraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung für diesen in Deutschland geschützten Titel. Nach deutschem Berufsrecht gibt es einen Fachanwalt für Europarecht gar nicht.

Seine Verteidiger hatten zunächst versucht, das Gericht in Neuss als unzuständig abzulehnen. Beck habe nie in Neuss gewohnt, er wohne in Brüssel und London, teilten sie mit. Die Oberstaatsanwältin entgegnete, Beck habe Neuss selbst als Wohnsitz gegenüber dem Bundeswahlleiter angegeben.

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Ursprünglich war der Strafbefehl sogar auf 15.000 Euro ausgestellt und wurde vom Gericht dann auf 9.200 Euro reduziert. Für den Missbrauch von Titeln sieht das Gesetz in § 132a StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor, berichtet „LTO“.

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine forderte Beck auf Twitter Anfang März 2022 einen Nobelpreis für Putin. „[E]r sollte den Nobelpreis bekommen, nur eben den für Medizin“, da Putin die „#Covid #Krise [sic.] in wenigen Tagen beendet habe“.

as
Quellen: LTO