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Deutschland bremst bei EU-Israel-Sanktionen

Die EU-Staaten haben wegen der katastrophalen Lage im Gazastreifen einen Vorschlag für Strafmaßnahmen gegen Israel auf dem Tisch liegen. Viele Länder finden ihn gut, aber reicht das?

Sanktioniert die EU Israel? In Brüssel zeichnet sich keine schnelle Entscheidung ab. (Archivbild)
Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Deutschland und mehrere andere EU-Länder haben vorerst beschlossen, einem Vorschlag zur Bestrafung Israels aufgrund der katastrophalen humanitären Lage im Gazastreifen nicht zuzustimmen. Bei Beratungen im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel konnte daher keine schnelle Einleitung des Entscheidungsverfahrens vereinbart werden, wie von Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur erfahren wurde.

Bei der Sitzung in Brüssel gehörte Deutschland zu den Ländern, die eine weitere Analyse des Vorschlags für erforderlich halten und die Entwicklungen im Gazastreifen in den nächsten Tagen abwarten möchten. Einige Delegationen äußerten sich ebenfalls kritisch, da sie befürchten, dass Sanktionen gegen Israel den notwendigen Dialog mit den israelischen Behörden erschweren könnten.

Laut der EU-Kommission müssen 15 der 27 EU-Staaten zustimmen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der teilnehmenden Mitgliedstaaten repräsentieren, um den Sanktionsvorschlag umzusetzen.

Im Fall der Israel-Sanktionen sind Deutschland und Italien entscheidende Länder. Die meisten anderen großen EU-Staaten sowie viele kleinere haben sich zuletzt offen für Strafmaßnahmen gezeigt. Nach der Sitzung in Brüssel sagten Diplomaten, dass viele Delegationen den Sanktionsvorstoß unterstützt haben, um den Druck auf die israelischen Behörden zu erhöhen und eine Verbesserung der Lage vor Ort zu erreichen.

EU-Kommission: Israel verstößt gegen Menschenrechte

Die EU-Kommission empfahl am Montagabend, die Teilnahme Israels am Forschungsförderungsprogramm Horizon Europe teilweise auszusetzen. Der Entwurf für den Rechtstext begründet dies damit, dass Israel mit seinem Vorgehen im Gazastreifen und der daraus resultierenden humanitären Katastrophe gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verstößt. Dies verletzt ein wichtiges Prinzip der Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel gemäß des geltenden Assoziierungsabkommens. Es werden auch ausdrücklich Tausende zivile Todesopfer und eine rapide steigende Anzahl von Fällen extremer Unterernährung, insbesondere bei Kindern, erwähnt.

Am Dienstagabend wurde von Diplomaten erklärt, dass die zuständige Arbeitsgruppe des Rates der Mitgliedstaaten sich nun mit der Klärung von technischen Fragen zum Sanktionsvorschlag befassen soll. Der Ausschuss der ständigen Vertreter wird bei Fortschritten über das weitere Vorgehen beraten.

Es ist möglich, dass juristische Auseinandersetzungen das Verfahren verzögern, wie von der Deutschen Presse-Agentur berichtet. Einige Mitgliedstaaten zweifeln daran, ob der Sanktionsvorschlag gemäß den Angaben der EU-Kommission durch Mehrheitsbeschluss angenommen werden kann.

dpa