Deutschland hat 20 straffällig gewordene Afghanen per Charterflug direkt nach Kabul abgeschoben. Grundlage ist eine neue Vereinbarung mit den Taliban. Die Maßnahme sorgt innenpolitisch für Zustimmung – aber auch für scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen.
Deutschland schiebt 20 Straftäter per Charterflug nach Afghanistan ab

Deutschland hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals 20 straffällig gewordene afghanische Männer per Charterflug von Leipzig nach Kabul abgeschoben – ein Schritt, der Teil der aktuellen Migrations- und Sicherheitspolitik ist. Die Aktion begründete das Bundesinnenministerium mit der Notwendigkeit, ausreisepflichtige Straftäter konsequent in ihre Herkunftsländer zurückzuführen.
Flug basiert auf neuer Vereinbarung mit den Taliban
Nach Angaben der Bundesregierung war der Abschiebeflug der erste seiner Art ohne Vermittlung eines Drittstaates wie etwa Katar. Grundlage für den Direktflug ist eine Vereinbarung zwischen Deutschland und der de facto-Regierung Afghanistans, den Taliban. Damit soll nach Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine dauerhafte und verlässliche Rückführungsregelung geschaffen werden. Internationale Beobachter und Menschenrechtsorganisationen sehen die Kontakte zu den Taliban wegen deren schwerer Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen Frauen, jedoch kritisch.
Straftaten reichen von Sexualdelikten bis Körperverletzung
Laut Ministerium handelte es sich bei den abgeschobenen Männern um ausreisepflichtige Personen, die in Deutschland rechtskräftig verurteilt wurden – unter anderem wegen Sexualdelikten, Körperverletzung und Drogendelikten. Der Flug startete am Vormittag in Leipzig und hatte Kabul als Ziel. Weitere Details zu einzelnen Personen nennt das Innenministerium nicht.
Politische Debatte über Abschiebungen
Die Maßnahme reiht sich in eine politische Debatte über den Umgang mit straffällig gewordenen Migranten ein. Befürworter – darunter Vertreter von Regierung und aus dem bayerischen Innenministerium – betonen, dass Rechtsstaat und öffentliche Sicherheit gewährleistet werden müssen, indem Menschen, die Straftaten begangen haben, ausreisepflichtig sind und zurückgeführt werden. Kritiker sehen in den direkten Abschiebungen dagegen Probleme mit internationalen Abkommen und Menschenrechten, da Deutschland offiziell keine diplomatischen Beziehungen zu den Taliban unterhält.
Hintergrund: frühere Abschiebungen nach Afghanistan
Bereits in der Vergangenheit gab es Abschiebungen nach Afghanistan – teils über Drittstaaten vermittelt. Die neue direkte Vereinbarung soll nun regelmäßigere Rückführungen von Straftätern in das Land ermöglichen. Ob und in welchem Umfang weitere Charterflüge geplant sind, wurde von offizieller Seite bislang nicht präzisiert.








