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Deutschland wegen zu wenig Naturschutz für Wiesen verurteilt

Wilde Wiesen sind wichtige Lebensräume für Insekten. Doch in Deutschland schrumpfen geschützte Gebiete. Der Europäische Gerichtshof verpflichtet die Bundesrepublik nun zum Handeln.

Durch das Urteil ist Deutschland verpflichtet, beim Wiesenschutz nachzubessern - ansonsten kann in einem zweiten Gerichtsverfahren eine Geldstrafe festgelegt werden. (Archivbild)
Foto: Uli Deck/dpa

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Deutschland nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen, um artenreiche Wiesen zu schützen. Der EuGH befand, dass die Bundesrepublik mehr für den Erhalt ihrer mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen hätte tun müssen. Die Richter in Luxemburg stimmten teilweise mit der Europäischen Kommission überein, die Verstöße gegen die sogenannte Habitat-Richtlinie, also EU-Recht, festgestellt hatte.

Schutz «allgemein und strukturell» versäumt

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie legt fest, wie Mitgliedstaaten Gebiete im Schutzraum «Natura 2000» pflegen sollen. Dabei handelt es sich um ein EU-Netzwerk von Gebieten, die eine wichtige Rolle bei der Erhaltung von gefährdeten oder typischen Lebensräumen und Tierarten spielen. Deutschland habe den Erhalt geschützter Wiesen jedoch «allgemein und strukturell» vernachlässigt, urteilte der EuGH. Bei beiden Wiesentypen seien Flächen geschrumpft.

“Mähwiesen sind durch regelmäßiges Schneiden entstandene Kulturwiesen, auf denen Heu produziert wird. Bei einer nicht zu intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sind sie artenreich und beherbergen viele Blütenpflanzen. Daher sind sie wichtige Lebensräume für geschützte Tier- und Pflanzenarten.”

Die Richter stellten fest, dass die als signifikant betrachteten Verluste der Wiesen darauf zurückzuführen waren, dass die Gebiete nicht ausreichend überwacht wurden. Es gab keinen verbindlichen Schutz vor Überdüngung und zu frühem Mähen.

Zweite Rüge der Kommission abgewiesen

Die EU-Kommission hatte außerdem der Bundesrepublik vorgeworfen, dass sie ihre geschützten Wiesendaten nicht regelmäßig aktualisiert habe. Die Richter wiesen jedoch diesen Vorwurf zurück, da aus der Habitat-Richtlinie keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten hervorgeht.

Das Urteil verpflichtet Deutschland, Verbesserungen beim Schutz der Wiesen vorzunehmen. Sollte die Bundesrepublik dieser Verpflichtung nicht nachkommen, könnte in einem weiteren Gerichtsverfahren eine Geldstrafe verhängt werden.

Nabu fordert schnelles Handeln

Der Naturschutzbund (Nabu) begrüßte das Urteil. Deutschland müsse nun schleunigst handeln, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. «Die Mängel sind bekannt, die notwendigen und rechtlich gebotenen Maßnahmen sind klar.» Der Nabu forderte einen durch den Bund koordinierten Aktionsplan «mit verbindlichen und spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura 2000-Gebiete». Der Nabu hatte schon 2014 Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, weil Deutschland seinen Verpflichtungen zum Schutz von Wiesen nicht nachkomme.

dpa