Fünf wichtige Wahlen gibt es 2026. Was ist, wenn die AfD irgendwo die absolute Mehrheit holt? Ein früherer Richter des Bundesverfassungsgerichts bewertet die Lage – und mögliche Szenarien.
Di Fabio gegen pauschalen Nazi-Vorwurf gegen AfD

Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio hat davor gewarnt, die AfD pauschal als Nazi-Partei zu bezeichnen. «Es mag Gestalten bei der AfD geben, die mit der Ideologie und den Symbolen der NSDAP liebäugeln. Das müssen wir sorgfältig beobachten, niemand kann ausschließen, dass die Partei sich weiter radikalisiert», sagte er der «Bild am Sonntag». «Doch wenn wir so tun, als hätten wir bereits eine Nazi-Partei vor uns, dann verfeindlichen wir auch diejenigen, die aus irgendwelchen sachlichen oder weniger sachlichen Gründen die AfD wählen. Und das sind immerhin ein Viertel der Bewohner der Bundesrepublik Deutschland.»
Im kommenden Jahr finden Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern sowie die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin statt. Die AfD liegt in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bisher deutlich an erster Stelle in den Umfragen. In den bundesweiten Umfragen steht sie derzeit bei 25 bis 26 Prozent.
«Auch eine AfD-Regierung müsste sich an Recht und Gesetz halten»
Di Fabio sagte, wenn die AfD bei einer Wahl die absolute Mehrheit der Mandate erhalte, dann werde man ihr die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bildung einer Landesregierung nicht verweigern können. «In diesem Fall muss man aber sagen, dass das Grundgesetz durchaus Möglichkeiten bereithält, gegen eine Landesregierung einzugreifen, die den verfassungsrechtlichen Rahmen verlässt», sagte der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts. «Mit anderen Worten: Auch eine AfD-Regierung müsste sich an Recht und Gesetz halten.»
Wenn sie das täte, müsse man mit dieser Erfahrung leben – und schauen, was die Wähler dann am Ende einer solchen Legislaturperiode sagten. «Ich würde nicht den drohenden Untergang der Demokratie an die Wand malen, aber eine ernste Herausforderung steht uns bevor», sagte Di Fabio.
Kontroverse um Verfahren für ein Verbot der AfD
Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren äußerte er sich zurückhaltend. «Ein AfD-Verbotsverfahren kann erfolgversprechend und sogar politisch notwendig sein, wenn die Partei sich weiter radikalisiert und darauf ausgeht, die geltende Verfassungsordnung zu untergraben oder sogar abzuschaffen», sagte er. «Aktuell bin ich nicht sicher, ob die Voraussetzungen für ein Verbot schon gegeben sind. Vielleicht sollte man das Pulver lieber trocken halten, weil man es womöglich später noch benötigt.»
Die Ansichten über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sind in der Politik gespalten. Die SPD neigt dazu, dafür zu sein. CDU und CSU sind skeptisch gegenüber einem solchen Verfahren, da sie befürchten, dass nur die AfD davon profitieren würde. Nur das Bundesverfassungsgericht kann über ein Parteiverbot entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit der AfD
Im Frühjahr vereinbarten die Innenminister von Bund und Ländern die Gründung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe für den Umgang mit der AfD. Diese Arbeitsgruppe wurde mittlerweile gebildet. Anfang Mai teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, dass es die AfD ab sofort als rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Aufgrund einer Klage der AfD gegen diesen Schritt wurde die Einstufung jedoch bis zur gerichtlichen Klärung ausgesetzt.








