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Die Auswirkungen der Krankenkassen-Reform auf verschiedene Einkommensgruppen und Einrichtungen

Die geplante Krankenkassen-Reform sieht höhere Beiträge für Gutverdiener und Arbeitgeber vor. Gleichzeitig müssen Mitversicherte künftig mit zusätzlichen Kosten rechnen. Ein Überblick über die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen.

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Gutverdiener, Firmen, Kliniken: Wen die Krankenkassen-Reform wie treffen würde
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Das System der gesetzlichen Krankenkassen steht vor erheblichen Herausforderungen. Eine Kommission prognostiziert, dass die Beiträge bereits im kommenden Jahr steigen werden, sofern keine Maßnahmen ergriffen werden. Ein Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium soll genau das verhindern. Doch welche Auswirkungen hat dieser Entwurf auf verschiedene Gruppen? Hier ein Überblick in Fragen und Antworten.

Wer wird künftig höhere Beiträge zahlen?

Gutverdiener: Der Gesetzentwurf von Warken sieht vor, dass Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 5800 Euro ab dem kommenden Jahr höhere Beiträge zahlen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro angehoben werden, was sie auf etwa 6100 Euro ansteigen lässt. Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, bleiben beitragsfrei. Für Gutverdienende bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von etwa 26 Euro.

Arbeitgeber: Auch die Arbeitgeber müssen mit höheren Zahlungen rechnen. Im Rahmen von Warkens Reform müssen sie für Minijobber den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen, anstelle des bisherigen Pauschalsatzes von 13 Prozent.

Mitversicherte: Bisher konnten Ehepartner ohne eigene Einkünfte beitragsfrei mitversichert werden. Ab dem kommenden Jahr wird jedoch ein Beitragszuschlag fällig: 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Für ein Paar mit einem Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze wären das rund 215 Euro monatlich, während ein Paar mit einem Alleinverdiener am unteren Ende der Einkommensskala (2800 Euro brutto) mit etwa 100 Euro zusätzlichen Kosten rechnen muss.

Gilt das für alle Mitversicherten?

Nein, es gibt Ausnahmen. Ehepartner mit Kindern unter 7 Jahren, Partner von Kindern mit Behinderungen, Partner, die sich um einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 kümmern, sowie Partner im Rentenalter sind von diesem Beitragszuschlag befreit.

Welche zusätzlichen Belastungen kommen auf die Versicherten zu?

Erhöhte Zuzahlungen: Die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente sollen angehoben werden. Statt der bisherigen 5 bis 10 Euro müssen Versicherte künftig mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro zahlen. Dies wäre die erste Anpassung seit über 20 Jahren.

Krankengeld: Das Niveau des Krankengeldes soll um fünf Prozentpunkte gesenkt werden.

Welche Leistungen werden gekürzt?

Homöopathie: Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Leistungen werden nicht mehr von den Krankenkassen übernommen, da für deren Wirksamkeit keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt.

Hautkrebs-Screening: Bisher bezahlten die Krankenkassen alle zwei Jahre eine Hautkrebsuntersuchung für Personen ab 35 Jahren. Dies soll sich ändern, und ein Ausschuss wird Reformvorschläge für eine risikobasierte Früherkennung erarbeiten.

Medizinisches Cannabis: Der Anspruch auf Cannabisblüten wird gestrichen. Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen können jedoch weiterhin Extrakte und cannabishaltige Arzneimittel beziehen, solange es keine medizinische Alternative gibt.

Zahnersatz: Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen gesenkt werden. Bisher übernahm die Krankenkasse mindestens 60 Prozent, nach Warkens Plänen sollen es nur noch 50 Prozent sein.

Was bedeutet der Entwurf für Beschäftigte im Gesundheitssystem?

Warkens Gesetzentwurf zielt darauf ab, Kosten und Einnahmen im Gesundheitssystem in Einklang zu bringen. Die Kosten und Löhne der Leistungserbringer sollen durch die Entwicklung der Einnahmen der Krankenkassen gedeckelt werden. Die „rechnerische Obergrenze“ wird dabei durch die Entwicklung des durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommens der Kassenmitglieder bestimmt.

Welche Auswirkungen hat die Reform auf verschiedene Bereiche der Branche?

Kliniken: Warken plant, den Krankenhäusern strengere Grenzen für Preissteigerungen zu setzen. Diese sollen an die tatsächliche Kostenentwicklung der Kliniken gebunden und durch die Lohnentwicklung der Beitragszahler begrenzt werden. Krankenhäuser dürfen steigende Tariflöhne nicht mehr automatisch an die Krankenkassen weitergeben.

Apotheken: Apotheken müssen den Krankenkassen künftig höhere Rabatte gewähren. Der Apothekenabschlag soll von 1,77 auf 2,07 Euro steigen. Gleichzeitig versprach Warken, die Honorare wie bereits länger geplant zu erhöhen.

Arztpraxen: Bisher erhielten Arztpraxen zusätzliches Geld für offene Sprechstunden und Terminvermittlung. Diese Regelung soll entfallen.

Pharmaindustrie: Arzneimittelhersteller sollen den Kassen einen Preisnachlass gewähren, der sich an deren Einnahmen orientiert. Zudem plant Warken, ein bestehendes Preismoratorium um vier Jahre zu verlängern.

Was tragen die Kassen und der Bund bei?

Kassen: Die Krankenkassen sollen ihre Verwaltungsausgaben sowie die Gehälter ihrer Führungskräfte begrenzen und ihre Werbemittel um die Hälfte reduzieren.

Bund: Der Bund plant, den gesetzlichen Kassen zu gestatten, Darlehen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro später zurückzuzahlen.

Wie viel soll die Reform einsparen?

Der Gesetzentwurf würde die Kassen im kommenden Jahr um etwa 20 Milliarden Euro entlasten. Die jährlichen Einsparungen sollen bis 2030 auf rund 42 Milliarden Euro ansteigen.

Warum ist eine Einsparung notwendig?

Die gesetzlichen Krankenkassen befinden sich in einer tiefen Krise: Im Jahr 2024 betrug das Defizit fast zehn Milliarden Euro. Die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen. Bis 2030 droht eine Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro, was zu deutlich höheren Beiträgen führen könnte. Eine Bundeskommission erwartet ohne Reformen eine Mehrbelastung der Versicherten von durchschnittlich 340 Euro im Monat bereits in vier Jahren.

Wie reagieren die verschiedenen Parteien auf den Gesetzentwurf?

Die Grünen, SPD und Linke haben Warkens Reformpläne als sozial unausgewogen kritisiert. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die Finanzlücke der Kassen nicht zu lösen, sondern die Lasten zulasten von Beschäftigten und Betrieben im System umzuverteilen. Auch die SPD bemängelt eine Schieflage, da vor allem Versicherte belastet würden, obwohl sie bereits durch steigende Zusatzbeiträge viel leisten müssten. Die Linke kritisiert eine Politik, die zugunsten der Arbeitgeber ausfällt. Teilweise Zustimmung erhielt Warken hingegen von der CSU. Fraktionschef Klaus Holetschek lobte, dass die Ausgaben nicht stärker steigen sollen als die Einnahmen und dass alle Gruppen einen Beitrag leisten sollten.

TS