Mehrere gesetzliche Krankenkassen haben kürzlich ihren aktualisierten Zusatzbeitrag bekanntgegeben. Erfahren Sie, welche Kassen zum Jahreswechsel eine Erhöhung vornehmen und bei welchen es kostengünstiger wird.
Diese Krankenkassen erhöhen 2024 den Zusatzbeitrag

Deutschland erlebt aktuell eine signifikante Veränderung in den Zusatzbeiträgen einiger gesetzlicher Krankenkassen. Während einige Kassen ihre Beiträge zum neuen Jahr anpassen, stehen bei anderen die Entscheidungen noch aus. Hier ist ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei den Krankenkassenbeiträgen (Stand: 21. Dezember 2023, ohne Gewähr).
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Krankenkassen mit erhöhtem Zusatzbeitrag:
- BKK Groz-Beckert: 0,7% (2023: 0%)
- BMW BKK: 0,9% (2023: 0,3%)
- BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH): 1,29% (2023: 0,98%)
- [Weitere Krankenkassen mit erhöhten Beiträgen…]
Krankenkassen mit gesenktem Zusatzbeitrag:
- Audi BKK: 1,0% (2023: 1,25%)
- BKK Faber-Castell & Partner: 1,1% (2023: 1,35%)
- BKK Public: 1,2% (2023: 1,5%)
- BKK Karl Mayer: 2,3% (2023: 2,5%)
Krankenkassen mit konstantem Zusatzbeitrag:
- BKK exklusiv: 1,99%
- AOK Nordwest: 1,89%
- BKK Werra-Meissner: 1,8%
- [Weitere Krankenkassen mit konstanten Beiträgen…]
Wissenswertes: Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6% auf 1,7% erhöht. Dies ist ein Richtwert, von dem die Krankenkassen abweichen können. Der Zusatzbeitrag wird individuell von jeder Kasse festgelegt und kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6% hinzu.
Seit Mitte 2023 sind Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder über erhöhte Zusatzbeiträge per Schreiben zu informieren. Früher mussten sich Versicherte selbst informieren, beispielsweise über die Webseite der Krankenkasse.
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„Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kann eine effektive Methode sein, um monatlich Geld zu sparen“, erklärt Daniel Güssow, Leiter für Gesetzliche Krankenkassen beim Vergleichsportal Check24. „Dadurch reduzieren Verbraucherinnen und Verbraucher direkt ihre monatlichen Beiträge.“
Wichtig: Neben den Kosten auch die Leistungen vergleichen Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ist der Wechsel zu einer anderen Versicherung mittlerweile wesentlich unkomplizierter geworden: Es ist nicht mehr nötig, die Kündigung bei der alten Kasse einzureichen und eine Bestätigung zu erhalten. Stattdessen kann man direkt eine neue Krankenversicherung abschließen, wobei die neue Kasse die Kündigung übermittelt.
Eine Versicherungslücke muss dabei nicht befürchtet werden. Wenn Verbraucher bereits gesetzlich versichert waren, kann die neue Krankenkasse den Antrag nicht ablehnen – unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen.
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Allerdings ist es ratsam, nicht ausschließlich auf die Kosten zu achten. Die Zusatzleistungen wie spezielle Impfungen, Untersuchungen oder Vorsorgeangebote können von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Diese Aspekte sollten bei einem Vergleich der verschiedenen Anbieter ebenfalls in Betracht gezogen werden.
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