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Neuer Bundesinnenminister verstärkt Grenzkontrollen

Mehr Polizisten, längere Schichten und zusätzliche Einheiten sollen irreguläre Migration eindämmen und Bundespolizei entlasten.

Künftig Zwölf-Stunden-Schichten für Grenzbeamte? (Archivbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa

Mit verstärkter Präsenz von Polizisten an den deutschen Landgrenzen strebt der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Reduzierung der irregulären Migration an. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur plant der Minister, sich heute mit Bundespolizeipräsident Dieter Romann und dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer, über Einzelheiten zu beraten.

Der «Spiegel» berichtet, das Kontingent der Bundesbereitschaftspolizei an der Grenze werde offenbar auf zwölf Hundertschaften verdoppelt, hinzu kämen in Kürze Mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten. Außerdem sollten die Beamten in den Grenzinspektionen künftig Zwölf-Stunden-Schichten leisten.

Gewerkschafter der Polizei hatten zuvor bereits vor einer Überlastung der Bundespolizei gewarnt. Befürworter solcher Maßnahmen argumentieren, dass die Polizisten an anderer Stelle entlastet würden: Bei einer höheren Anzahl von Zurückweisungen müssten sie die Daten von weniger Personen erfassen und weniger Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen begleiten.

Die zeitlich begrenzten Grenzkontrollen gemäß EU-Recht wurden bereits 2015 an der Grenze zu Österreich eingeführt und von der Ampel-Regierung schrittweise auf alle Grenzabschnitte ausgedehnt. Der damalige CDU-Vorsitzende und heutige Kanzler Friedrich Merz sowie der damalige CSU-Landesgruppenchef Dobrindt hatten jedoch im Wahlkampf angekündigt, nach Amtsantritt sofort verstärkte Kontrollen durchzuführen und Asylsuchende abzuweisen.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vereinbart: «Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen.» Zwischen Union und SPD ungeklärt ist aber, ob «in Abstimmung» bedeutet, eine Zustimmung der Nachbarn einzuholen oder sie lediglich zu konsultieren.

dpa