Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe vehement, ihre Verteidiger forderten Freispruch. Doch das Oberlandesgericht München kam zu einer anderen Einschätzung.
Drei Männer wegen Spionage für Russland verurteilt

Das Oberlandesgericht München hat drei Männer wegen Spionage für Russland verurteilt. Der vermeintliche Anführer des Trios wurde auch für die Planung von Sabotageakten und seine Zeit als Paramilitär in der Ostukraine zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Seine beiden Mitangeklagten erhielten Haftstrafen von einem halben bzw. einem Jahr auf Bewährung.
Die Bundesanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre und acht Monate Haft und für die beiden anderen Männer je ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte für alle drei Deutsch-Russen Freispruch beantragt.
Hauptangeklagter war Teil des Paramilitärs in der Ostukraine
Das Gericht war überzeugt, dass der 41-jährige Hauptangeklagte zwischen 2014 und 2016 als Paramilitär in der Ostukraine Teil einer bewaffneten terroristischen Vereinigung im Kampf gegen ukrainische Streitkräfte war. Der Mann bestritt den Vorwurf vor Gericht und gab an, dass er zu dieser Zeit eine Beziehung zu einer Frau dort hatte und nie an kriegerischen Aktionen beteiligt war.
Er wies auch den Vorwurf zurück, von Oktober 2023 bis April 2024 in Deutschland für Russland spioniert zu haben und geplant zu haben, Brandanschläge und Sabotageaktionen gegen militärische Infrastruktur und wichtige Bahnstrecken durchzuführen. Laut den Ermittlungen wurden auch seine beiden Mitangeklagten in den letzten Wochen unterstützt, denen daher ebenfalls geheimdienstliche Agententätigkeit zur Last gelegt wurde.
Die Männer im Prozess leugneten den Spionagevorwurf: Sie hätten sich nur „schwerzhaft und ironisch“ unterhalten. Die Bundesanwaltschaft hingegen sieht beim Hauptangeklagten eine enge Verbindung zu russischen Geheimdiensten. Auch die beiden anderen Männer hätten sich „sehr bewusst entschieden, auf diese Art und Weise tätig zu werden“, wurde gesagt.








