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Drei neue Verfassungsbeschwerden für mehr Klimaschutz

Das Urteil von 2021 gilt als historisch: Die Politik musste das Klimaschutzgesetz verschärfen. Nun kündigen Klimaschützer neue Verfassungsbeschwerden an.

Klimaschutz-Aktivistinnen, darunter Luisa Neugebauer (M), haben neue Verfassungsbeschwerden vorgestellt.
Foto: Annette Riedl/dpa

Klimaaktivisten und Umweltorganisationen haben angekündigt, drei neue Verfassungsbeschwerden einzureichen, um die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. Dies wurde von Greenpeace, Germanwatch und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Berlin mitgeteilt, wo sie gemeinsam mit Fridays for Future und anderen Organisationen die neuen Beschwerden vorgestellt haben.

«Wir treffen uns heute hier zur Verfassungsbeschwerde 2.0», sagte Roda Verheyen, die als Rechtsanwältin eine der Beschwerden begleitet. 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Urteil entschieden, dass die Politik beim Klimaschutz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer – darunter einige, die auch dieses Mal wieder dabei sind – waren damals zum Teil erfolgreich.

Worum es den neuen Beschwerden geht

Als Kernproblem und Anlass für die neuen Beschwerden nannte Verheyen eine unzureichende Klimapolitik – und die Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes. «Die ist verfassungswidrig», betonte Verheyen. «Die Sektorziele sind als verbindliche Sektorziele abgeschafft. Damit ist der Gesamtreduktionspfad in Gefahr.»

Luisa Neubauer von Fridays for Future kritisierte die Klimapolitik der Bundesregierung als selbstgerecht und kurzsichtig: «Die Ampel meint scheinbar, die Menschen nur dann vor der Klimakatastrophe schützen zu müssen, wenn es ihr gerade in den Kram passt.» Klimaschutz sei ein Menschenrecht. «Solange die Regierung das ignoriert, werden wir vor Gericht ziehen.»

Wie es um die Reform des Klimaschutzgesetzes steht

Nachdem der Bundestag die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet hatte, stimmte Mitte Mai auch der Bundesrat zu. Die von der FDP vorangetriebene Änderung sieht vor, dass zukünftig nicht mehr die Erfüllung der Treibhausgasminderungen in einzelnen Sektoren im Mittelpunkt steht, sondern die Gesamteinsparung über alle Sektoren hinweg. Die Klimaziele selbst bleiben unverändert: Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden.

Bevor die Novelle des Gesetzes in Kraft tritt, muss sie noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat Frank-Walter Steinmeier in einem Schreiben ihres Anwalts aufgefordert, das nicht zu tun, sagte DUH-Chef, Jürgen Resch. Das Bundespräsidialamt erklärte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass sich die Novelle derzeit noch in der Prüfung befinde – ohne dabei auf etwaige Gründe einzugehen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Beschwerde des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) sowie jene von Germanwatch und Greenpeace haben am Mittwoch angekündigt, dass sie ihre Beschwerden auch einreichen würden, falls die Novelle des Klimaschutzgesetzes nicht verabschiedet würde.

dpa