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Drei Viertel haben Grundsteuererklärungen abgegeben

Die Frist ist abgelaufen, doch ein Viertel der betroffenen Immobilienbesitzer hat ihre Erklärung für die Grundsteuer nicht abgegeben. Zur Erinnerung erhalten diese nun zunächst Post vom Finanzamt.

Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archiv

Bis zum Ende der Abgabefrist, die nur in Bayern verlängert wurde, haben bundesweit rund drei Viertel der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin mitteilte, wurden bis Dienstag bundesweit etwa 64,72 Prozent der Erklärungen elektronisch übermittelt, zudem seien geschätzt etwa 9,82 Prozent auf einem Papiervordruck eingegangen. Die Quote liege bei 74,54 Prozent.

In den vergangenen Tagen war die Zahl der abgegebenen Erklärungen merklich gestiegen. Bayern hatte die Abgabefrist bis Ende April verlängert. Andere Länder schlossen sich dem nicht an.

Wer in den Ländern außer Bayern die Erklärung noch nicht eingereicht hat, soll nun ein Erinnerungsschreiben vom zuständigen Finanzamt bekommen. Im Falle der Nichtabgabe sind Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich. Sollten säumige Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

dpa