Ab Januar 2027 steigen die Abfallgebühren in Dresden im Durchschnitt um 4,3 Prozent. Nebenablagerungen bei der Blauen Tonne werden kostenpflichtig, und einige Leistungen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
Dresden erhöht Abfallgebühren ab 2027 um 4,3 Prozent

Die Stadtverwaltung von Dresden hat die Abfallgebühren neu kalkuliert, was zu einer Erhöhung um durchschnittlich 4,3 Prozent ab Januar 2027 führen wird. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen des regulären dreijährigen Kalkulationszyklus, der in diesem Jahr endet. Die neuen Gebühren werden bis Ende 2028 gültig sein.
Die Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen betont die Verantwortung der Stadt für eine zuverlässige und umweltgerechte Abfallentsorgung. Sie erklärt, dass die moderate Anpassung der Gebühren notwendig sei, um die Qualität der Entsorgung aufrechtzuerhalten und die Erfassung benutzerfreundlich zu gestalten. Jähnigen hebt hervor, dass die Leistungen der Abfallwirtschaft im Verhältnis zu den Kosten weiterhin als angemessen betrachtet werden.
Die Berechnung der Gebühren basiert auf den geplanten Abfallmengen sowie den abfallwirtschaftlichen Leistungen und einer Prognose der Kostenentwicklung für die Jahre 2027 und 2028.
Blaue Tonne bleibt kostenfrei – Gebühren für Nebenablagerungen
Die Sammlung von Altpapier über die Blaue Tonne oder den Wertstoffcontainer bleibt gebührenfrei. Allerdings wird der sorglose Umgang mit Altpapier, das neben der Tonne abgelegt wird, künftig kostenpflichtig. Diese Praxis führt zu erhöhtem Aufwand für das Abfuhrpersonal und damit zu höheren Sammelkosten. Ab 2027 werden solche Nebenablagerungen mit einer Gebühr belegt, die dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt wird. Bei der Leerung werden die neben der Tonne abgelegten Materialien mitgenommen und die entsprechende Gebühr auf dem nächsten Gebührenbescheid ausgewiesen. Die Kosten für eine Nebenablagerung betragen 26,34 Euro pro angefangene 240-Liter-Einheit.
Zusätzlich werden Transportweggebühren für die Blaue Tonne eingeführt. Grundstückseigentümer, deren Standplatz mehr als 15 Meter vom Entsorgungsfahrzeug entfernt ist, können diese Gebühren in Anspruch nehmen. Die Berechnung erfolgt analog zu den Gebühren für Bio- und Restabfallbehälter. Alternativ können die Eigentümer die Behälter selbst bereitstellen oder die Leistung an andere Unternehmen vergeben.
Umsatzsteuer auf bestimmte Abfallleistungen
Ab dem kommenden Jahr unterliegen einige Abfallleistungen der Umsatzsteuerpflicht gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz. Dies betrifft nicht nur die Transportweggebühren, sondern auch die Gebühren für die Abholung von Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräten. Für die Abholung von Sperrmüll oder Elektro-Altgeräten wird eine Gebühr von 26,18 Euro erhoben, während die Expressvariante 78,54 Euro kostet. Die Umsatzsteuer wird separat auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen.
Gebührenfreie Angebote bleiben bestehen
Die Bürgerinnen und Bürger Dresdens können auch weiterhin gebührenfreie Angebote zur Abfallentsorgung nutzen. Dazu gehört die halbjährliche Abgabe von bis zu vier Kubikmetern Sperrmüll oder Elektro-Altgeräten an den Wertstoffhöfen. Auch die mobilen Sammlungen für Schadstoffe sowie die Entsorgung von Weihnachtsbäumen bleiben gebührenfrei.
Die Entscheidung des Stadtrates zur neuen Gebührenordnung ist für den 29. Oktober 2026 vorgesehen. Vor der endgültigen Beschlussfassung müssen die zuständigen Ausschüsse für Umwelt und Kommunalwirtschaft sowie Finanzen und Liegenschaften ihre Zustimmung zur Kalkulation erteilen.
Weitere Informationen zur Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung sind auf der städtischen Webseite verfügbar. Bei Fragen steht das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft über das Abfall-Info-Telefon oder per E-Mail zur Verfügung.
Quellen: dresden, tagesschau, Berliner Zeitung
Bildquelle: Depositphotos
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.








