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Ehemaliger Krah-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt

Er soll vertrauliche Infos an China weitergeleitet und Dissidenten bespitzelt haben – nun ist das Urteil gegen Jian G. und eine Komplizin gefallen.

Der Prozess gegen den Hauptangeklagten Jian G. wurde ab Anfang August am Oberlandesgericht Dresden verhandelt. (Archivbild)
Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Der ehemalige Mitarbeiter von Maximilian Krah, einem AfD-Bundestagsabgeordneten, Jian G., wurde wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an.

Als Mitarbeiter im damaligen Abgeordnetenbüro von Krahs im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergeleitet haben. Darüber hinaus habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal gesammelt und chinesische Dissidenten ausspioniert.

Angeklagter wies Vorwürfe zurück

In seinem letzten Wort hat G. die Anschuldigungen abgelehnt. «Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig», sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Sein Anwalt forderte einen Freispruch aufgrund unzureichender Beweise. Der Generalbundesanwalt hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.

Auch Yaqi X., mutmaßliche Komplizin von G., war mitangeklagt. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren weitergegeben zu haben. Im Prozess gestand sie die Informationsweitergabe, bestritt jedoch, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Separates Verfahren gegen Krah

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Krah in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.

dpa