Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Sondersitzungen des alten Bundestags ab.
Alte Bundestag entscheidet über milliardenschweres Verteidigungs- und Infrastrukturpaket
Voraussichtlich kann der alte Bundestag kommende Woche über das geplante milliardenschwere Paket für Verteidigung und Infrastruktur abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags abgelehnt. Die Anträge wurden als unbegründet eingestuft, entschied das Gericht in Karlsruhe. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens waren nicht erfolgreich.
Alter Bundestag noch arbeits- und beschlussfähig
SPD und Union hatten während ihrer Sondierungen für eine mögliche zukünftige Koalition ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben vereinbart. Die Umsetzung dieser Pläne erfordert Änderungen im Grundgesetz, für die im Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten erforderlich sind. Im neuen Bundestag – der spätestens am 25. März erstmals zusammentreten muss – könnte eine solche Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande kommen.
Solange sich der neue Bundestag nicht konstituiert hat, bleibt der alte weiterhin arbeits- und beschlussfähig. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat daher auf Antrag von Union und SPD Sondersitzungen des alten Parlaments für den 13. und 18. März einberufen. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Bundestagsmitglieder dies fordert.
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte dies in seiner Entscheidung. Die Wahlperiode des alten Bundestags werde gemäß Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestags beendet. «Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.»
Mehrere Klagen in Karlsruhe
Mehrere Klagen mit Eilanträgen wurden am Bundesverfassungsgericht gegen diese Sondersitzungen eingereicht, um unumkehrbare Zustände zu verhindern, bevor die Karlsruher Richter über die Klagen entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf vier Verfahren Entscheidungen getroffen, darunter die Anträge von AfD und Linke. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind noch drei Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger anhängig.