Der Linken-Abgeordnete Hahn wollte sich per einstweiliger Anordnung gegen seinen Rauswurf aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium wehren. Erstmal vergeblich.
Eilantrag von Linkem zur Geheimdienstkontrolle abgewiesen

Der Linken-Bundestagsabgeordnete André Hahn ist mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Hahn zeigte sich überrascht, betonte aber, die Entscheidung in der Hauptsache sei noch nicht gefallen.
Hahn ist seit 2014 Mitglied des Gremiums, das die Kontrolle über den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz hat. Aufgrund der Auflösung der Linksfraktion hat Hahn nach Ansicht der Bundestagsverwaltung seinen Sitz im PKGr verloren. Hahn hält dagegen: Er wurde persönlich vom Plenum des Bundestags für die gesamte Legislaturperiode gewählt, unabhängig vom Schicksal seiner Fraktion.
Hahn stellte den Eilantrag, um zu verhindern, dass am kommenden Donnerstag auf Empfehlung der CDU/CSU ein Nachfolger für seinen Sitz gewählt wird. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jedoch eine einstweilige Anordnung ab.
«Der Antragsteller zeigt die behauptete Rechtsverletzung nicht substantiiert auf», erklärte das Gericht. «Es fehlt insbesondere an Ausführungen dazu, ob und inwieweit seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium Teil derjenigen Rechte ist, die aus seinem durch Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz gewährleisteten Abgeordnetenstatus fließen. Eine Entscheidung über den in der Hauptsache gestellten Antrag im Organstreitverfahren steht noch aus.»
CDU-Politiker für Hahns Sitz nominiert
Das Parlamentarische Kontrollgremium überprüft vertraulich, ob die Geheimdienste gesetzeskonform handeln – eine äußerst wichtige Aufgabe für das Parlament. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Gremium umfassend Auskunft zu geben. Die Abgeordneten sind zur Geheimhaltung der Informationen verpflichtet.
Der CDU-Politiker Marc Henrichmann wurde für Hahns Sitz nominiert. Laut Union richtet sich die Nachwahl nicht gegen den anerkannten Experten Hahn. Vielmehr soll die Opposition im Gremium insgesamt gestärkt werden und der Sitz nicht unbesetzt bleiben. Ein Platz ist bereits frei, da die AfD-Bewerber im Bundestag keine Mehrheit fanden.
Hahn erklärte, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag abgelehnt habe, sei zu respektieren. Er fragte aber auch: Sollte letztlich zu seinen Gunsten entschieden werden, «was geschieht dann eigentlich mit dem zwischenzeitlich gewählten Kollegen der Union?»








