Der Iran ließ eine inhaftierte italienische Journalistin frei. Nur wenige Tage später lässt Rom nun einen Iraner frei. Die beiden Fälle hatten für diplomatische Verstimmungen gesorgt.
Ein Austausch? In Italien inhaftierter Iran freigelassen
Wenige Tage nach der Freilassung der zeitweise im Iran inhaftierten italienischen Journalistin Cecilia Sala wurde auch ein in Italien inhaftierter Iraner freigelassen. Das iranische Außenministerium bestätigte die Freilassung und die Ankunft von Mohammad Abedini im Iran. Italiens Justizminister Carlo Nordio hatte zuvor bei einem Gericht in Mailand die Aufhebung der Inhaftierung von Mohammad Abedini beantragt.
Abedini wurde Mitte Dezember auf Ersuchen der USA am Flughafen in Mailand festgenommen. Er wird beschuldigt, Drohnen geliefert zu haben, mit denen im Januar 2024 drei US-Soldaten in Jordanien getötet wurden.
Spekulationen über Gegengeschäft
Drei Tage nach seiner Festnahme in Mailand wurde Sala in Teheran festgenommen. Die iranischen Behörden beschuldigten sie, gegen die Mediengesetze der Islamischen Republik verstoßen zu haben. Sala verbrachte 20 Tage in strenger Einzelhaft im berüchtigten Ewin-Gefängnis. Am vergangenen Mittwoch wurde sie freigelassen. Es wurde spekuliert, dass der Iran die Journalistin als Geisel genommen hatte, um die Auslieferung von Abedini an die USA zu verhindern.
Der Sprecher des Außenministeriums in Teheran sprach nun von diplomatischen Bemühungen, die in dieser Causa unternommen worden seien und bedankte sich bei allen Beteiligten. Nach Kontakten zwischen iranischen und italienischen Sicherheitsbehörden sei das «Missverständnis» über seine Festnahme in Mailand aufgeklärt worden, berichtete das Justizportal Mizan.
Zuvor mehrten sich die Hinweise auf ein bevorstehendes Gegengeschäft. Das Justizministerium in Rom beantragte am Sonntag überraschend, Abedinis Haftbefehl zu widerrufen. In einer Mitteilung hieß es: «Laut dem Auslieferungsvertrag zwischen Italien und den USA können nur Straftaten, die nach den Gesetzen beider Vertragsparteien strafbar sind, zur Auslieferung führen.» Diese Bedingung könne nicht als gegeben angesehen werden.