Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Ein Name auf dem Stimmzettel – doch gewählt wird ein anderer

Es klingt kurios: In einer kleinen Stadt in Unterfranken wird jemand Bürgermeister, der gar nicht auf dem Stimmzettel stand. Und der auch keinen Wahlkampf machte.

Stand zwar nicht auf dem Wahlzettel, aber wurde gewählt: Bürgermeister Romstöck.
Foto: D. Mitnacht/Stadt Röttingen/dpa

In der kleinen Stadt Röttingen südlich von Würzburg wurde durch eine Kuriosität im Wahlrecht ein neuer erster Bürgermeister gewählt, dessen Name nicht auf den vorgedruckten Stimmzetteln stand. Viele Bürger der Kommune nahe der Landesgrenze zu Baden-Württemberg waren offenbar verärgert darüber, dass es nur einen Kandidaten gab, und fügten am vergangenen Sonntag bei der Wahl einfach einen weiteren Namen hinzu – nämlich den von Steffen Romstöck. Und siehe da: Nach dem Wahlergebnis erreichte der 44-Jährige die absolute Mehrheit mit 51,9 Prozent der 773 gültigen Stimmen.

Jürgen Boier, der Gegenkandidat, erzielte laut Stadtangaben 41,5 Prozent und wurde besiegt. Er trat für alle drei Stadtratsfraktionen – Freie Bürger, Unabhängige Bürger und CSU – an.

Romstöck für acht Jahre gewählt

Wie von den Medien berichtet, wurde Romstöck vor der Wahl unter anderem in Messenger-Gruppen als Kandidat diskutiert. Letztendlich haben 401 Wählerinnen und Wähler seinen Namen auf ihren Stimmzettel geschrieben. Romstöck akzeptierte die Wahl – er soll noch am Dienstagabend vereidigt werden. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,4 Prozent.

«Sowas lehnt man nicht ab», sagte er nach der Wahl der Deutschen Presse-Agentur. «Aber es war ein lachendes und ein weinendes Auge dabei.» Zum einen freue er sich über den Vertrauensvorschuss der Bürger, allerdings sei er schon traurig, nach mehr als 20 Jahren seine Kollegen an der Universität Würzburg verlassen zu müssen.

Romstöck war bisher als Beamter an der Hochschule in der Verwaltung beschäftigt. In Röttingen, das knapp 1700 Einwohner zählt, hatte er von 2014 bis 2020 das Amt des ehrenamtlichen dritten Bürgermeisters inne. Seine Amtszeit beträgt nun acht Jahre, da sein Vorgänger aus persönlichen Gründen vorzeitig aufgehört hat und der Stadtrat einer Verlängerung zustimmte, wie er berichtete.

Landeswahlleiter: Gesetz erlaubt in bestimmten Fällen derartige Wahl

Nach Angaben des Landeswahlleiters können bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen nur Bewerber zur Wahl stehen, die zuvor durch die Wahlorgane zugelassen wurden. «Die Ergänzung einer Person auf dem Stimmzettel würde hier grundsätzlich zu dessen Ungültigkeit führen», teilte das Landesamt für Statistik in Fürth mit. «Bei Wahlen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist dies hingegen in bestimmten Fallkonstellationen statthaft.»

Im Gemeindewahlgesetz unter Paragraf 40 heißt es: «Wird kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, wird die Wahl ohne Bindung an eine vorgeschlagene sich bewerbende Person durchgeführt.» Die Amtszeit eines ersten Bürgermeisters beträgt normalerweise sechs Jahre. 

dpa