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Einfacher abschieben? EU-Minister einig bei Staaten-Liste

Die EU-Staaten wollen mehr Länder als sicher einstufen. Auch die Kriterien für sichere Drittstaaten sollen sich ändern. Was das für Asylverfahren und Abschiebungen künftig bedeuten könnte.

Die EU-Innenminister haben sich auf eine Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten geeinigt, die in allen EU-Ländern gelten soll. (Symbolbild)
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die EU-Staaten haben beschlossen, dass Menschen schneller in die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten abgeschoben werden sollen. Dazu sollen diese Länder als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Zusätzlich sollen auch das Kosovo, Kolumbien sowie die südasiatischen Länder Indien und Bangladesch auf die Liste hinzugefügt werden. Dies wurde von den EU-Innenministern bei einem Treffen in Brüssel vereinbart.

Das Europäische Parlament muss noch Stellung zur Liste sicherer Herkunftsstaaten beziehen. Erst danach können Verhandlungen über die endgültige Festlegung beginnen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament werden keine größeren Änderungen erwartet.

Es ist grundsätzlich zu erwarten, dass Länder, die potenzielle Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher betrachtet werden. Dazu gehören beispielsweise Albanien, Montenegro und die Türkei.

In Deutschland existiert bereits eine Liste von sogenannten sicheren Herkunftsländern. Diese Einstufung soll dazu dienen, Abschiebungen in diese Länder zu beschleunigen. Bisher waren nur der Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft.

Die EU-Liste würde für alle Mitgliedstaaten verbindlich sein. Gleichzeitig muss jedoch weiterhin jeder Einzelfall geprüft werden. Personen, die aus diesen Ländern stammen und in der EU Schutz suchen, sollen nicht automatisch abgeschoben werden, erhalten jedoch ein beschleunigtes Asylverfahren.

Auch Kriterien für sichere Drittstaaten festgelegt

Neben den sicheren Herkunftsländern gibt es auch das Konzept der sicheren Drittstaaten. Dies soll dazu beitragen, das europäische Asylsystem zu entlasten, indem Personen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren zu durchlaufen. Die Festlegung würde auch die Einrichtung von sogenannten Rückführungszentren in Drittstaaten erleichtern.

Die EU-Innenminister haben auch hier eine gemeinsame Position vereinbart. Bisher war es erforderlich, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, z.B. durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt.

Laut dem Vorschlag der EU-Staaten könnte es in Zukunft ausreichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat besteht. Schutzsuchende könnten somit auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Unbegleitete Minderjährige wären davon ausgenommen.

Das EU-Parlament muss sich auch zu diesem Vorhaben noch abschließend positionieren, bevor Verhandlungen darüber beginnen können.

dpa