Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Einheitliche Standards für Rettungsdienst geplant

Wenn es gesundheitlich brenzlig wird, sollen Rettungswagen und Notärzte rasch zur Stelle sein. Doch im überlasteten System gibt es Mängel und Probleme. Nun werden Reformpläne konkret.

Der Schutz von Leib und Leben darf nicht von der Postleitzahl abhängen, sagt der Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen.
Foto: Monika Skolimowska/dpa

Für den Rettungsdienst zur schnellen Hilfe bei Notfällen sollen nach Plänen der Ampel-Koalition bundesweit einheitliche Standards kommen. «Der Schutz von Leib, Leben und Gesundheit darf nicht von der Postleitzahl abhängen», sagte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen der Deutschen Presse-Agentur. Dafür solle künftig ein Qualitätsausschuss aus Ländern und Krankenkassen sicherstellen, «dass Menschen überall auf die gleiche hohe Versorgungsqualität, einheitliche Standards und kooperative Schnittstellen vertrauen können.»

Rettungsdienst künftig eigener Leistungsbereich

Die Koalition will eine Neuorganisation des Rettungsdienstes in ein geplantes Gesetz für eine Reform der Notfallversorgung in Kliniken und Praxen aufnehmen, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt hatte. Ein nun vorliegender Entwurf dafür sieht vor, den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich zu begründen. Damit soll die Vergütung der Kosten dafür «nicht mehr im Sinne von Fahrkosten von der Durchführung eines Transportes abhängig gemacht» werden, heißt es in dem Entwurf der Koalitionsfraktionen, der der dpa vorliegt.

Dahmen erläuterte, mit der Aufnahme des Rettungsdienstes ins Sozialgesetzbuch werde endlich eine fundierte und differenzierte Regelung geschaffen. «So stellen wir sicher, dass sinnvolle neue Versorgungsangebote des Rettungsdienstes wie der Einsatz von Telenotärzten, Gemeindenotfallsanitätern oder auch die stärkere Kooperation mehrerer Leitstellen künftig angemessen finanziert werden.»

Katalog für Verbesserungen bei Notrufen 

Um bundesweite Mindeststandards abzusichern, soll laut dem Entwurf ein «Qualitätsausschuss» beim Bundesgesundheitsministerium eingerichtet werden. Ihm sollen je vier Mitglieder auf Vorschlag der Länder und der gesetzlichen Krankenkassen angehören. Das weisungsunabhängige Gremium soll einen Katalog mit Empfehlungen zu Strukturen und Prozessen erlassen: etwa zur Qualifikation des Personals und zur Ausstattung von Leitstellen, wozu auch «Telenotärzte» zur Unterstützung einer fachgerechten Patientenversorgung gehören. 

Es sollen auch Standards für die automatisierte Ortung von Notrufen und softwaregestützte Abfragesysteme bei Notrufen entwickelt werden. Der Ausschuss soll sich auch mit der Förderung von Erster Hilfe durch Laien und der Einbindung registrierter Ersthelfer über mobile Alarmierungs-Apps befassen. Darüber hinaus wird die Nutzung einer standardisierten und vernetzten Software in Leitstellen über Landkreis- und Ländergrenzen hinweg in Betracht gezogen.

Rufe nach moderneren Leitstellen

Hintergrund sind seit langem bestehende Probleme und Überlastungen. Die Björn-Steiger-Stiftung forderte Verbesserungen in den bundesweit über 240 Leitstellen. Sie sollten mit standardisierten, qualitätsgesicherten Abfragealgorithmen entscheiden, ob es sich bei einem Notruf um einen Bagatellfall oder um Leben und Tod handelt. Auch ein technologischer Fortschritt und größere Organisationseinheiten seien notwendig – beispielsweise um eine Anleitung zur Wiederbelebung umzusetzen. Es gebe bisher Leitstellen, in denen nachts teilweise zwei Personen sitzen.

Dahmen sagte, Mahnungen von Expertinnen und Experten seien über Jahre ignoriert worden. «Die Folge sind überlastete Notaufnahmen und Rettungsdienste, steigende Kosten und eine oft nur durchschnittliche Versorgungsqualität.» Die Reform sorge dafür, dass auch jene, die keinen Transport oder Krankenhausaufenthalt benötigten, durch spezialisierte Angebote wie Telenotfallmedizin, Notfallpflegeteams und psychiatrische Krisendienste gut versorgt seien.

dpa