Fraktionen einigen sich auf Anspruch für betroffene Frauen. Neue Regelung schließt Lücke im Mutterschutzgesetz.
Neues Gesetz: Mutterschutz bei Fehlgeburten ab 13. Woche

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Dies ist in einem Gesetzentwurf vorgesehen, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD laut einer gemeinsamen Presseerklärung geeinigt haben.
Darin heißt es: «In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutterschutz bei Fehlgeburten verabschiedet. Es lagen zwei Gesetzesentwürfe vor – einer von CDU/CSU und einer von SPD und Grünen – die das gleiche Ziel verfolgten und sich nur minimal unterschieden. Wir haben uns entschieden, den Gesetzentwurf von CDU/CSU zu verabschieden.»
Gemäß der Tagesordnung des Bundestags soll am späten Donnerstagabend über den Entwurf endgültig abgestimmt werden. Die FDP-Fraktion plant laut dpa-Informationen, dem neuen Gesetz zuzustimmen.
Regelung greift ab 13. Schwangerschaftswoche
Der Entwurf des Gesetzes sieht vor, dass ein gestaffelter Mutterschutzanspruch ab einer Fehlgeburt in der 13. Schwangerschaftswoche greift. Die Mutterschutzzeit umfasst in den meisten Fällen die sechs Wochen vor der Entbindung und die anschließenden Wochen nach der Geburt, in denen Frauen normalerweise acht Wochen lang nicht arbeiten.
Die Schutzfrist für Fehlgeburten, die aus medizinischer Sicht als das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche gilt, wird mit dem neuen Gesetz eingeführt.
Union sieht «frauenpolitischen Meilenstein»
Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, sprach von einem «wichtigen frauenpolitischen Meilenstein». Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, müsse sich künftig nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekomme «einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können», erklärte Breher.
Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Krumwiede-Steiner betonte, dass in Deutschland jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen sei. Für diese Frauen bricht eine Welt zusammen. Daher ist es angebracht, dass nun eine Lücke im Mutterschutzgesetz geschlossen wird.
Zahl der Betroffenen unklar
Es ist unklar, wie viele Frauen genau von der Neuregelung betroffen wären. Laut dem Familienministerium gibt es keine offiziellen Statistiken zur Anzahl der Frauen, die in den letzten Jahren Mutterschutz in Anspruch genommen haben, oder zur Anzahl der Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden.
Unter Bezugnahme auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Ministerium, dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden. Etwa 6.000 Fehlgeburten ereigneten sich daher zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle sieht der neue Gesetzentwurf keinen Mutterschutzanspruch vor.