Seit Monaten ringen Bund und Länder mühsam um eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland. Neben einer großen Reform gibt es ein Gesetz, das feststeckte – bis jetzt.
Einigung zu Transparenzgesetz für Kliniken

Eine Einigung wurde im Streit um mehr Transparenz bei Klinik-Behandlungen gefunden. Vertreter des Bundestags und Bundesrats einigten sich im Vermittlungsausschuss in Berlin auf ein entsprechendes Gesetz.
Nun stehe einer Beschlussfassung im Bundesrat nichts mehr im Wege, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Kliniken sollten zudem einen «Transformationsfonds» mit Blick auf eine geplante große Krankenhausreform bekommen, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant seien. Die Summe sollten sich Bund und Länder je zur Hälfte teilen.
Der Bundesrat hatte das vom Bundestag beschlossene Transparenzgesetz im November zunächst gestoppt. Es soll einen Online-Atlas schaffen, der Patientinnen und Patienten Auskunft über bundesweit 1700 Klinikstandorte gibt. Zu erkennen sein soll in dem «Transparenzverzeichnis», welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet.
Auch Informationen zur Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe sollen abrufbar sein. Der Start des Portals ist nach wie vor für den 1. Mai geplant, wie Lauterbach sagte.
Im Gesetz sind auch Vorschriften für zusätzliche Milliardenliquidität für die Kliniken vorgesehen. Es wird eine umfassende Reform mit neuen Regelungen zur Krankenhausvergütung begleiten, über die Bund und Länder seit Monaten verhandeln. Beim vorläufigen Stopp des Gesetzes im Herbst hatten mehrere Länder kritisiert, dass es der geplanten umfassenden Reform zuvorkommen würde. Sie bemängelten Eingriffe in ihre Hoheit über die Krankenhausplanung.








