Gleich fünf Gesetze standen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf der Tagesordnung, nicht alle kommen durch. Was beschlossen wurde – und was das bedeutet.
Einigungen im Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Mittwochabend Einigungen zu mehreren Gesetzesvorhaben erzielt, darunter die Sanierung des Schienennetzes, Reformen im Straßenverkehrsrecht und die Digitalisierung der Verwaltung. Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) äußerte sich dazu im Anschluss an die Sitzung in Berlin.
Die Vorhaben wurden zuvor von der Länderkammer gestoppt. Die geplanten Änderungen müssen noch vom Bundestag und Bundesrat genehmigt werden. Die Länderkammer trifft sich am Freitag. Schwesig betonte, dass der Vermittlungsausschuss keine Blockade darstellt, sondern Probleme im Sinne der Bürger löst.»
Sanierung von Bahnstrecken für pünktlichere Züge
Der Bund plant, durch eine Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zukünftig auch die Kosten für die Wartung und Pflege des Schienennetzes zu übernehmen, nicht nur für Bauprojekte.
Das Gesetz ist entscheidend für die umfassende Sanierung wichtiger Bahnstrecken. Bis zum Jahr 2030 plant die Bahn, 40 stark frequentierte Strecken umfassend zu sanieren, um die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit wiederherzustellen. Der Startschuss fällt im Juli dieses Jahres auf der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, die dafür für etwa ein halbes Jahr gesperrt wird.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte: «Wir leiten damit einen Paradigmenwechsel in der Schieneninfrastruktur der Bundesrepublik Deutschland ein. Nichts wird so bleiben, wie es ist und das ist gut so.» Damit könnten nun Maßnahmen zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur umgesetzt werden, um die Pünktlichkeit von Zügen wieder sicherzustellen. FDP-Fraktionsvize Carina Konrad sprach von einem guten Signal an die Bahnkunden. SPD-Fraktionsvize Detlef Müller sagte, es sei dringend nötig zu investieren, aber auch instandzuhalten, zu reparieren und zu sanieren.
Kostenstreit beigelegt
Es gab Uneinigkeit zwischen dem Bund und den Ländern darüber, wer die Kosten für einen Schienenersatzverkehr mit Bussen übernimmt. Gemäß einem Änderungsvorschlag sollen die Länder 50 Prozent der Kosten tragen, der Bund 40 Prozent und die Bahn 10 Prozent.
Zusätzlich soll der Bund bei der Digitalisierung der Schienenwege mehr Infrastrukturkosten übernehmen können, insbesondere bei der Ausstattung von Zügen mit digitaler Bordtechnik. Der Bund soll außerdem erleichtert werden, finanziell zur Modernisierung von Bahnhöfen beizutragen. Dies soll auch im Rahmen der Generalsanierung erfolgen.
Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, sagte: «Über Jahrzehnte musste die Deutsche Bahn ihre Bahnhofsgebäude über Mieteinnahmen weitgehend selbst finanzieren. Das führte dazu, dass Bahnhofsgebäude verkauft wurden oder in schlechtem Zustand waren, wenn die Mieteinnahmen nicht reichten. Künftig übernimmt der Bund die finanzielle Verantwortung für die Gebäude; die Bahn für einzelne, kommerziell genutzte Innenräume.» Nun sei der Weg frei für eine Investitionsoffensive.
Einigung auch beim Straßenverkehrsrecht
Beim Straßenverkehrsgesetz geht es darum, dass Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen sollen. Künftig sollen generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.
Der Fokus liegt nun auf der Stärkung des Sicherheitsaspekts. Das Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde, betonte, dass neben der Verbesserung des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden müssen – im Änderungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss wird betont, dass die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden muss, ohne die Sicherheit des Verkehrs zu beeinträchtigen.
Wissing sagte: «Was wir bisher hatten, ist nicht akzeptabel.» Er sprach etwa von Rechtsunklarheiten bei der Frage, ob man vor einer Kita eine Tempo 30-Zone anordnen könne. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sagte: «Jetzt haben Kommunen endlich mehr Handlungsfreiheit, um Bussen, Radfahrenden und Fußgängern mehr Platz einzuräumen und so die Sicherheit vor Ort entscheidend zu verbessern.»
Mehr Videokonferenzen bei Gericht
In Gerichtsverfahren soll in Zukunft vermehrt Videokonferenztechnik eingesetzt werden. Heutzutage ist es bereits möglich, mündliche Verhandlungen per Videokonferenz vor Zivilgerichten und Fachgerichten wie Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichten abzuhalten. Zukünftig soll dies bereits auf Antrag einer Partei möglich sein.
Bundesrat und Bundestag haben sich nun darauf geeinigt, dass der Einsatz der Technik voraussetzt, dass es um «geeignete Fälle» geht und «ausreichende Kapazitäten» vorhanden sind. Eine Ablehnung eines Antrags auf Bild- und Tonübertragung soll der Vorsitzende Richter nur «kurz» begründen müssen.
Ob Verhandlungen auch «vollvirtuell» stattfinden können, bleibt den Ländern überlassen, die entsprechende Vorschriften erlassen müssten, befristet zunächst bis 2033. In diesem Fall könnten alle Beteiligten virtuell teilnehmen. Normalerweise muss zumindest der Vorsitzende Richter oder die Richterin im Gerichtsgebäude sein.
Neues Bürgerkonto soll Internet-Kommunikation mit Behörden erleichtern
In Zukunft ist ein einheitliches elektronisches Konto für Verwaltungsdienstleistungen des Bundes für Bürger geplant. Die Kommunikation mit Behörden soll ausschließlich online über die neue Deutschland-ID erfolgen. Dies ist im neuen Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) vorgesehen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Einigung. Sie versprach: «Digitale Anträge ersetzen die Papierform.» In vielen Fällen werde der Gang zum Amt überflüssig, die Zettelwirtschaft finde in vielen Bereichen ein Ende. «Unterschriften per Hand und auf Papier sind nicht mehr nötig. Viele Nachweise müssen nur noch einmal vorgelegt werden.» Für Unternehmen solle es künftig komplett digitale Verfahren geben, die viel Bürokratie ersparten.
Das OZG 2.0 bezieht sich speziell auf Bundesverwaltungen wie die Bundesanstalt für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung (Bafög). Es soll jedoch auch Auswirkungen auf die Bundesländer und Kommunen haben. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Länder in den nächsten zwei Jahren gemeinsam Standards entwickeln, die für alle verbindlich sind. Dies soll auch verhindern, dass in den Verwaltungen mehrfach Programme erstellt werden, um das gleiche Problem zu lösen.
Dokumentation von Hauptverhandlungen vor Gericht weiter strittig
„Keine Einigung ist hingegen bei Plänen zur Dokumentation von Hauptverhandlungen in Sicht. Den Reformplänen zufolge soll der Ton künftig aufgezeichnet und dann verschriftlicht werden. Zusätzlich sollen Länder auch Bildaufzeichnungen machen können. Die Neuerungen sollten in einer Testphase an Oberlandesgerichten erprobt werden. Die Länder zweifeln allerdings am Bedarf, fürchten um den Opferschutz und warnen vor unmäßigem Aufwand.“








