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Regierung will Einschüchterungsklagen erschweren

Kritische Stimmen sollen besser geschützt werden, Gerichte sollen schnell entscheiden und Kläger finanziell belastet werden.

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Die Hürden für offensichtlich unbegründete Klagen, die darauf abzielen, missliebige Meinungen zu unterdrücken, sollen höher werden.
Foto: Stefan Sauer/dpa

Die Bundesregierung plant, sogenannte Einschüchterungsklagen zu erschweren. Es handelt sich um unbegründete Klagen, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken – zum Beispiel von Journalisten, Wissenschaftlern oder Nichtregierungsorganisationen. Das Bundesjustizministerium in Berlin veröffentlichte einen Gesetzentwurf zur Umsetzung entsprechender EU-Regelungen.

Ministerin Hubig: Kritische Debatte ist wichtig

 «Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar», erklärte Justizministerin Stefanie Hubig in einer Mitteilung. «Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden – nur weil sie Einzelnen nicht passen.» 

Die öffentlichen Äußerungen, die durch das neue Gesetz besser geschützt werden sollen, umfassen beispielsweise die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels oder einer wissenschaftlichen Studie oder einen Beitrag in den sozialen Medien.

Schnelle Gerichtsentscheidungen und höhere Kosten

Die Gerichte sollen schnell über offensichtlich missbräuchliche Klagen entscheiden. Außerdem sollen Kläger potenziell höhere Kosten tragen, während Beklagte finanziell entlastet werden sollen.

Kläger können auch dazu verpflichtet werden, eine Sicherheit für die voraussichtlichen Kosten der Beklagten zu leisten. Die Rechtsanwaltskosten der Beklagten sollen zukünftig in größerem Umfang erstattet werden können. Zudem müssen Kläger mit einer finanziellen Sanktion rechnen. Entscheidungen in zweiter und dritter Instanz sollen anonymisiert veröffentlicht werden.

Um die Neuregelungen wirksam werden zu lassen, muss zunächst das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden, danach ist der Bundestag an der Reihe. Bis August haben jedoch zunächst Verbände die Möglichkeit, zu den Plänen Stellung zu nehmen.

dpa