Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Eklat im Gesundheitsausschuss: AfD verlangt Vorsitz

Seit mehr als zwei Jahren schwelt ein Konflikt um die Besetzung von Chefposten in Bundestagsausschüssen durch die AfD. Nun kommt es zu einem offenen Krach.

Der AfD-Obmann Kay-Uwe Ziegler soll sich mit einem Schild mit dem Zusatz «Ausschussvorsitzender» in den Gesundheitsausschuss gesetzt haben.
Foto: Kilian Genius/dpa

Im Gesundheitsausschuss des Bundestags ist es zu einem Eklat um die Frage des Vorsitzes gekommen. Der AfD-Obmann Kay-Uwe Ziegler setzte sich nach Teilnehmerangaben mit einem Schild mit dem Zusatz «Ausschussvorsitzender» in das Gremium, das die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther seit dem Beginn der Legislaturperiode als amtierende Vorsitzende leitet.

Die Versammlung begann also später, nachdem die Ausschussmitglieder der anderen Fraktionen zunächst aus Protest gegen die AfD-Aktion nicht teilgenommen hatten. Ziegler hat dann den Platz verlassen.

Grüne: «Amtsanmaßende Besetzung des Ausschussvorsitzes»

Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, mit der «amtsanmaßenden Besetzung des Ausschussvorsitzes» sei eine weitere Grenze überschritten worden. Die Haltung, die damit zum Ausdruck komme, unterstreiche die Gefährlichkeit der AfD und dass sie es mit umstürzlerischen Plänen ernst meine. Über Konsequenzen solle im Ältestenrat des Parlaments beraten werden. Der Grünen-Fachpolitiker Janosch Dahmen erklärte: «Solche „Putsch“-Übungen zeigen, wie gefährlich diese Partei ist». Der SPD-Abgeordnete Christos Pantazis sagte, dieses «skandalöse Verhalten» sei nicht hinzunehmen. Kappert-Gonther sagte, «die versuchte Selbstermächtigung über die Ausschussleitung ist ein Angriff gegen die Demokratie».

Die AfD machte dagegen deutlich, dass sie sich im Recht sieht, den Ausschussvorsitz zu bestimmen und mit einem Mitglied ihrer Fraktion zu besetzen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Martin Sichert, sprach am Mittwoch von einem «Boykott» und warf den anderen Fraktionen eine «destruktive Haltung» vor. Durch deren Verhalten werde es verunmöglicht, «die uns gemäß Geschäftsordnung des Bundestags und Vereinbarungen im Ältestenrat zustehenden Ausschussvorsitze mit Leben zu erfüllen», sagte er. 

Zwei Jahren dauernder Streit

Der Zwischenfall im Gesundheitsausschuss ist Teil eines seit über zwei Jahren andauernden Streits, über den am kommenden Mittwoch (20. März) auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Die AfD-Fraktion hat vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt. Sie war nach der vergangenen Bundestagswahl mit ihren Kandidaten für den Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen – darunter der Gesundheitsausschuss – gescheitert.

In der Regel wird der Vorsitz in den Ausschüssen nach einem festgelegten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf zuerst einen Ausschuss wählen und den Vorsitz besetzen, dann folgt die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Dies geschieht in mehreren Runden, bis alle Vorsitze der Ausschüsse vergeben sind. Die AfD ging dabei leer aus. In den Ausschüssen, die sie betrafen, wurde über die Besetzung des Vorsitzes abgestimmt, wobei die AfD-Kandidaten jedoch durchfielen.

Kappert-Gonther erklärte, dass der Gesundheitsausschuss mehrmals geheime demokratische Wahlen für den Vorsitz durchgeführt habe. Kein Kandidat der AfD habe eine Mehrheit erhalten. Die AfD-Fraktion sieht unter anderem ihr Recht auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt.

dpa