Künftig können Familiengerichte gewalttätigen Ex-Partnern eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Was der Gesetzentwurf zur sogenannten Fußfessel noch vorsieht.
Elektronische Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner

Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig durch eine elektronische Fußfessel für den Täter besser geschützt werden. Einen Gesetzentwurf dazu hat das Bundeskabinett beschlossen. Er sieht vor, dass Familiengerichte die Täter zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten können. «Es geht uns darum, vor allem Frauen vor häuslicher Gewalt besser zu schützen und Taten zu verhindern», sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Sender n-tv.
Opfer wird automatisch gewarnt
Nähert sich der Täter – wissentlich oder unwissentlich -, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist den Plänen der Bundesregierung zufolge nur in Hochrisikofällen einzusetzen.
Das geplante Gewaltschutzgesetz sieht vor, dass das Familiengericht den Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Drohung mit einer solchen Verletzung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann.
Einige Bundesländer haben bereits die Verwendung der elektronischen Fußfessel zur Prävention von häuslicher Gewalt für eine begrenzte Zeit in ihren jeweiligen Polizeigesetzen festgelegt. Dennoch besteht seitens der Länder der Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.
Höhere Strafe bei Verstößen möglich
Auch sollte der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden: von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bisher auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Die Pläne der Bundesregierung orientieren sich am sogenannten spanischen Modell. «Wir haben gesehen, dass das in Spanien sehr wirkungsvoll ist», sagte Justizministerin Hubig. «Man konnte wirklich Menschenleben retten.» Auch Frankreich und die Schweiz sind dem Gesetzentwurf zufolge inzwischen dem spanischen Beispiel gefolgt.
Partnerschaftsgewalt: Fast 80 Prozent der Opfer weiblich
Vor allem Frauen sind Opfer von häuslicher Gewalt. Laut Daten des Bundeskriminalamts (BKA) gab es im Jahr 2024 insgesamt 171.069 Opfer von Partnerschaftsgewalt, wovon 135.713 weiblich waren. Dies entspricht einem Anteil von 79,3 Prozent.
Hubig plant weitere Neuregelungen. Sie möchte, dass Familiengerichte zukünftig häusliche Gewalt gegen die Mutter, die sich nicht direkt gegen das Kind richtet, bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich berücksichtigen.








