Die Vorbereitungen liefen über Jahre, zuletzt deckten Computerexperten noch eine Sicherheitslücke auf. Doch rechtzeitig zum Start des Digitalprojekts ePA soll alles funktionieren.
Elektronische Patientenakte soll Behandlung besser machen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet durchgreifende Verbesserungen bei Diagnosen und Behandlungen kranker Menschen in Deutschland. Grund ist der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte (ePA) Ende dieses Monats. «Die elektronische Patientenakte macht die Behandlung besser», sagte der bald aus dem Amt scheidende Minister der Ampel-Regierung in Berlin.
Ein Speicher für alle Gesundheitsdaten
Es wurde während des Vortrags bekannt gegeben, dass die ePA ab dem 29. April deutschlandweit verfügbar sein wird. Ab dem 1. Oktober werden Ärzte, Kliniken und andere Leistungserbringer verpflichtet sein, sie zu verwenden. Patienten haben die Möglichkeit, der Nutzung zu widersprechen oder sie einzuschränken. In der ePA werden unter anderem Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und verschriebene Medikamente gespeichert.
Lauterbach erwartet nach eigenen Worten unter anderem die Vermeidung von Medikationsfehlern. «Daran sterben in Deutschland täglich Menschen», sagte er. Patientinnen und Patienten blieben zudem Doppeluntersuchungen erspart, also etwa eine neue Röntgenaufnahme, wenn so eine Aufnahme aus einer anderen Praxis oder einem Krankenhaus schon vorliegt.
Sicherheitslücke sei geschlossen
Lauterbach bekräftigte, eine im vergangenen Jahr vom Chaos Computer Club (CCC) aufgedeckte Sicherheitslücke sei rechtzeitig vor dem Start behoben worden. Diese Schwachstelle hätte Angreifern es ermöglichen können, auf sämtliche elektronische Patientenakten (ePA) zuzugreifen. So ein Massenangriff sei nun «technisch nicht mehr möglich», versicherte Lauterbach. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), mit dem sein Haus in der Frage kooperiert habe, habe dies bestätigt. Somit sollen tatsächlich nur Praxen, Kliniken und Apotheken Zugriff auf die sensiblen Daten bekommen – und zwar nur dann, wenn die Versicherten ihre Krankenkassenkarte in deren Lesegerät stecken.
Die Mehrheit der gesetzlich Versicherten hat bereits seit dem 15. Januar eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse erhalten. In drei Modellregionen in Deutschland ist die ePA bereits in Betrieb.