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Entlastungsgesetz soll doch noch beschlossen werden

Viele Gesetze sind durch die anstehende Neuwahl im Bundestag abrupt ausgebremst. Für eine wichtige Entlastung der Bürger soll das aber nicht gelten.

Das Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression soll eine verdeckte Steuererhöhung verhindern. (Symbolbild)
Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Im Bundestag soll vor der Neuwahl noch ein Gesetz zur Kompensation der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes verabschiedet werden. Die FDP plant, dem Entwurf gemeinsam mit der Minderheitskoalition von SPD und Grünen zuzustimmen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus den Fraktionen erfuhr. Allerdings müsste auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft treten kann.

Die FDP hatte kürzlich gefordert, Änderungen an dem Gesetzentwurf vorzunehmen, der noch aus der Zeit der Ampel-Koalition stammt. Sie hatte bemängelt, dass er auch neue Bürokratiekosten für Unternehmen vorsieht. Diesen Kompromiss musste die FDP in der Ampel-Koalition eingehen, wollte ihn nach dem Bruch der Regierung jedoch nicht mehr unterstützen.

Nun einigten sich die Fraktionen, die kritisierten Punkte aus dem Gesetz zu streichen. Die Grünen zeigten sich davon allerdings zugleich wenig begeistert. «Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung», kritisierte Haushälter Sven-Christian Kindler. Es fehlten nun wichtige Impulse für die steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen.

SPD-Fraktionsvize Achim Post betonte, die SPD habe sich in den Verhandlungen zusätzlich für eine Förderung der E-Mobilität, eine verbesserte Forschungsförderung und bessere Abschreibungsregelungen stark gemacht. «Das hat leider keine politische Mehrheit gefunden.»

Eckwerte im Steuertarif werden verschoben

Der Hauptpunkt des Gesetzes bleibt jedoch unverändert: Im Januar soll eine schleichende Steuererhöhung verhindert und der negative Einfluss der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Dazu sollen verschiedene Schlüsselwerte im Steuertarif angepasst werden.

Unter anderem wird der Grundfreibetrag erhöht, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Der Entwurf sieht für 2025 eine Erhöhung um 312 Euro auf dann 12.096 Euro vor. Im Jahr 2026 soll er weiter ansteigen. Die Berechnungen basieren auf dem Effekt der Inflation und dem Existenzminimum in Deutschland.

Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen auch angepasst werden, damit höhere Steuersätze erst später wirksam werden. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die über dem Spitzensteuersatz liegt, bleibt unverändert. Ebenso wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag angepasst.

Mehr Geld für Familien

Es ist geplant, dass das Kindergeld ab Anfang des Jahres um fünf Euro auf 255 Euro erhöht wird. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro pro Monat steigen.

«Wir entlasten eine Familie mit zwei Kindern mit einem Einkommen von 60.000 Euro um 306 Euro nächstes Jahr», sagte Kindler. Das Paket unterstütze auch gezielt Kinder in armen Familien. Auch bei Kindergeld und Kinderfreibetrag soll es 2026 eine erneute Anpassung geben.

Verhalten im Bundesrat offen

Unklar bleibt, ob das Gesetz auch im Bundesrat eine Chance hat – denn die Länder würden damit auf Einnahmen verzichten. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer sieht Union und SPD in der Verantwortung, dafür zu sorgen: «Im Bundesrat müssen sich jetzt Union und SPD zum Entlastungspaket bekennen oder der arbeitenden Bevölkerung ins Gesicht sagen, dass die Länder sich die Entlastung nicht leisten wollen», erklärte er. Die Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (Union) und Olaf Scholz (SPD) trügen die Verantwortung für die Zustimmung der Länder.

dpa