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Neue ukrainische Flüchtlinge: Keine Einsparungen durch Asylbewerberleistungen

Der geplante Rechtskreiswechsel bringt laut Sozialministerium keine finanziellen Vorteile. Kosten werden fast ausgeglichen, trotz geringerer Leistungen für Neuankömmlinge.

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 kamen etwa 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. (Archivbild)
Foto: Christoph Soeder/dpa

Laut Zahlen des Sozialministeriums bringt die geplante Versorgung neuer ukrainischer Flüchtlinge mit Asylbewerberleistungen anstelle von Bürgergeld praktisch keine Einsparungen für den Bund. Dies geht aus dem Referentenentwurf von Sozialministerin Bärbel Bas hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Plan sieht vor, den sogenannten Rechtskreiswechsel umzusetzen, den die schwarz-rote Koalition plant: Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, sollen nicht mehr Bürgergeld, sondern geringere Leistungen wie Asylbewerber erhalten. Der Betrag für Alleinstehende beträgt 441 Euro, während es beim Bürgergeld 563 Euro sind. Auch die Gesundheitsleistungen sind gemäß dem Asylbewerberrecht begrenzt.

Dennoch erwartet das Sozialministerium im Gesetzentwurf fast ein Nullsummenspiel: Für das Jahr 2026 werden zwar insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen angenommen. Die zusätzlichen Kosten für Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz werden jedoch auf 1,375 Milliarden Euro geschätzt. Diese entstehen bei den Ländern und Kommunen, die jedoch vom Bund pauschal entschädigt werden sollen.

«Für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis»

Sozialministerin Bas hatte bereits vor einiger Zeit vorausgesagt, dass es keine großen Einsparungen geben werde. Zwar seien diese Kosten «aus meinem Etat dann raus», doch müssten sie kompensiert werden, sagte die SPD-Politikerin Mitte Juli im ZDF. «Das bedeutet, das ist in der Tat für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis», sagte Bas damals.

Ukrainerinnen und Ukrainer kamen nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine 2022 nicht als Asylbewerber nach Deutschland, sondern über eine spezielle Regelung, die sogenannte Massenstromrichtlinie. Dadurch waren sie berechtigt, sofort zu arbeiten und hatten Anspruch auf Bürgergeld, falls sie nicht sofort ihren Lebensunterhalt verdienen konnten. Asylanträge waren nicht erforderlich und sie behielten das Recht, sofort eine Beschäftigung aufzunehmen.

Entwurf geht in die Ressortabstimmung

Aktuell haben etwa 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. Im Jahr 2024 wurden 6,3 Milliarden Euro an Ukrainer ausgezahlt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schlug vor, nicht nur die Neuankömmlinge, sondern auch die bereits hier lebenden Geflüchteten nur noch mit Asylbewerberleistungen zu unterstützen. Bas lehnt dies ab.

Seit 2022 sind laut Angaben insgesamt 1,2 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine angekommen. Bis Mai waren nach offiziellen Zahlen 332.000 von ihnen erwerbstätig. Seit dem Stichtag 1. April kamen laut Bundesinnenministerium etwa 21.000 Ukrainer hinzu, die von der Neuregelung betroffen sein könnten. Der Entwurf wird zunächst mit anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt, dann dem Kabinett vorgelegt und schließlich dem Bundestag.

dpa