Die Erbschaftsteuer in Deutschland steht auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob die bisherigen Regeln verfassungsgemäß sind. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert mehr Entscheidungsfreiheit für die Bundesländer und höhere Freibeträge. Gleichzeitig will die SPD große Erbschaften stärker besteuern. Für Hausbesitzer, Familien und Firmenerben könnten die anstehenden Entscheidungen weitreichende Folgen haben.
Erbschaftsteuer vor Gericht: Jetzt könnte sich für Millionen Erben in Deutschland etwas ändern

Bundesverfassungsgericht prüft die Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer in Deutschland könnte vor grundlegenden Veränderungen stehen. Am Montag, dem 12. Oktober 2026, beginnt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine wichtige Verhandlung über die bestehenden gesetzlichen Regelungen. Im Mittelpunkt steht eine Klage der bayerischen Staatsregierung, die mehrere Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig hält.
Bayern fordert, dass die einzelnen Bundesländer künftig mehr Einfluss auf die Gestaltung der Erbschaftsteuer erhalten. Bislang gelten bundesweit einheitliche Regelungen, obwohl die Einnahmen aus der Steuer vollständig an die Länder fließen. Nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung sollte deshalb auch die Entscheidung über Freibeträge und Steuersätze stärker bei den Landesparlamenten liegen.
Das Verfahren beginnt um 14 Uhr. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt sich dabei insbesondere mit der Bewertung von Immobilien, den geltenden Steuerfreibeträgen und den Steuersätzen. Ein Urteil wird nicht unmittelbar erwartet. Bis zu einer Entscheidung könnten noch mehrere Monate vergehen.
Die Richter müssen unter anderem klären, ob der Bund überhaupt berechtigt ist, die entsprechenden Vorschriften einheitlich für ganz Deutschland festzulegen. Bayern sieht darin einen möglichen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern.
Markus Söder und Albert Füracker fordern höhere Freibeträge
Besonders deutlich kritisiert Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) die seit Jahren unveränderten Freibeträge. Diese wurden zuletzt 2009 angepasst. Seitdem sind die Immobilienpreise in zahlreichen Regionen erheblich gestiegen. Nach Angaben Fürackers haben sie sich mancherorts sogar verdoppelt oder verdreifacht.
Für Familien kann das erhebliche Auswirkungen haben. Wer beispielsweise das Haus seiner Eltern erbt, könnte aufgrund des gestiegenen Immobilienwertes mit einer höheren Steuerbelastung konfrontiert werden, obwohl sich an der Immobilie selbst nichts verändert hat.
Füracker erklärte, dass die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer sei und deshalb auch von den Landesparlamenten maßgeblich gestaltet werden sollte. Die bisherigen Freibeträge hätten durch die gestiegenen Immobilienpreise und die Inflation einen Teil ihrer ursprünglichen Entlastungswirkung verloren.
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder setzt sich seit längerer Zeit für eine Regionalisierung ein. Hintergrund sind insbesondere die erheblichen Unterschiede zwischen den Immobilienmärkten. Ein Haus in München kann beispielsweise einen deutlich höheren Marktwert besitzen als eine vergleichbare Immobilie in einer strukturschwächeren Region Deutschlands.
Bayern möchte erreichen, dass Kinder das Elternhaus auch künftig erben können, ohne allein wegen der Erbschaftsteuer zu einem Verkauf gezwungen zu sein. Ob die bestehenden Vorschriften tatsächlich gegen das Grundgesetz verstoßen, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Diese Freibeträge gelten aktuell beim Erben
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt in Deutschland insbesondere davon ab, wie eng Erblasser und Erbe miteinander verwandt sind und welchen Wert das übertragene Vermögen besitzt. Die Steuersätze reichen grundsätzlich von sieben bis 50 Prozent. Allerdings wird nicht automatisch jeder geerbte Euro besteuert.
Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt derzeit ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder können grundsätzlich bis zu 400.000 Euro von jedem Elternteil steuerfrei erben. Für Enkelkinder liegt der Freibetrag in der Regel bei 200.000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt er allerdings nur 100.000 Euro.
Eltern und Großeltern können bei Erbschaften grundsätzlich einen Freibetrag von 100.000 Euro nutzen. Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen haben dagegen meist nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Darüber hinaus gibt es besondere Regelungen für selbst genutzte Familienheime. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner oder Kinder eine Immobilie steuerfrei übernehmen. Für Kinder gilt dabei unter anderem eine Wohnflächenbegrenzung von 200 Quadratmetern.
Die Erbschaftsteuer betrifft außerdem nicht nur Immobilien. Auch Bargeld, Wertpapiere, Unternehmensanteile, Schmuck und andere Vermögenswerte können Bestandteil eines steuerpflichtigen Nachlasses sein.
Wie bedeutend die Steuer für die öffentlichen Haushalte ist, zeigen die Einnahmen: Im Jahr 2025 flossen rund 13,3 Milliarden Euro aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Bundesländer. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich Vermögenswerte zwischen 200 und 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.
SPD will große Vermögen stärker besteuern
Während Bayern vor allem höhere Freibeträge und mehr regionale Entscheidungsfreiheit fordert, verfolgt die SPD einen anderen Reformansatz. Bundesfinanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil setzt sich dafür ein, die Besteuerung großer Vermögen zu verändern.
Aus Sicht Klingbeils ist es problematisch, dass sehr große Vermögen durch besondere gesetzliche Regelungen teilweise mit einer vergleichsweise geringen Steuerbelastung übertragen werden können. Gleichzeitig müssen andere Erben unter Umständen erhebliche Steuern bezahlen.
Die SPD möchte deshalb bestehende Ausnahmen überprüfen und Möglichkeiten zur weitgehend steuerfreien Übertragung großer Vermögen einschränken. Besonders umstritten sind dabei die Vergünstigungen für Betriebsvermögen.
CDU und CSU stehen den Reformvorschlägen der SPD kritisch gegenüber. Die Unionsparteien wollen zunächst die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zudem bereits im vergangenen Jahr Söders Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer zurückgewiesen.
Damit bestehen innerhalb der Bundesregierung weiterhin unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie die Steuer künftig ausgestaltet werden soll. Während die SPD stärker auf die Besteuerung großer Vermögen setzt, betonen CDU und CSU insbesondere die Bedeutung von Familienunternehmen und die finanziellen Belastungen für Erben.
Schon am Dienstag steht das nächste wichtige Verfahren an
Die Verhandlung am Montag ist nicht die einzige Entscheidung von großer Bedeutung für die Zukunft der Erbschaftsteuer. Bereits am Dienstag, dem 13. Oktober 2026, beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit einem weiteren Verfahren.
Dabei geht es um die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen. Nach geltendem Recht können Unternehmen und Unternehmensanteile bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuervergünstigungen erhalten. Diese sollen unter anderem verhindern, dass Betriebe aufgrund hoher Steuerzahlungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und Arbeitsplätze gefährdet werden.
Der konkrete Fall betrifft einen Mann, der von seiner Tante Privatvermögen geerbt hat. Zum Nachlass gehörten unter anderem Wertpapiere und Grundbesitz. Der Erbe sieht sich durch die steuerlichen Vorteile für Unternehmensnachfolger gegenüber Erben von Privatvermögen benachteiligt.
Die Verfassungsrichter müssen deshalb prüfen, ob die unterschiedliche Behandlung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist.
Das Verfahren könnte insbesondere für große Familienunternehmen von Bedeutung werden. Sollte das Gericht einzelne Vergünstigungen beanstanden, könnte der Gesetzgeber gezwungen sein, die bisherigen Regelungen anzupassen. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der aktuellen Vorschriften steht allerdings noch aus. <Cite refs={[“turn627669search1″,”turn627669search2”]}/>
Was die Gerichtsverfahren für Hausbesitzer und Erben bedeuten
Für Familien, die in nächster Zeit eine Immobilie oder andere Vermögenswerte erben, gelten zunächst weiterhin die bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Allein die Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht führen nicht automatisch zu höheren Freibeträgen oder veränderten Steuersätzen.
Sollten die Richter einzelne Regelungen für verfassungswidrig erklären, könnte eine gesetzliche Neuregelung erforderlich werden. Welche Auswirkungen dies konkret auf Erben hätte, hängt vom Inhalt der späteren Entscheidungen und möglichen Übergangsregelungen ab.
Besonders im Fokus stehen die seit 2009 unveränderten Freibeträge. Während Immobilien in vielen Regionen Deutschlands deutlich teurer geworden sind, blieb die Höhe der persönlichen steuerlichen Freigrenzen unverändert.
Eine weitere wichtige Frage betrifft die unterschiedlichen Steuervergünstigungen für Privatvermögen und Betriebsvermögen. Die beiden Verfahren behandeln unterschiedliche verfassungsrechtliche Probleme, könnten aber beide Einfluss auf die zukünftige Gestaltung der Erbschaftsteuer haben.








