In der Migrationspolitik haben sich die Koalitionäre viel vorgenommen. Zwei Gesetzentwürfe zu Einbürgerungen und Abschiebungen sorgen allerdings momentan für Ärger in der Ampel.
Erleichterte Einbürgerung wird 2023 nicht mehr beschlossen

Die Innen- und Rechtspolitiker der Ampel-Koalition müssen einige ihrer ursprünglich für 2023 geplanten Vorhaben auf das kommende Jahr verschieben. Laut der Deutschen Presse-Agentur ist es diese Woche gescheitert, die abschließende Beratung und Abstimmung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und zum sogenannten Rückkehrverbesserungsgesetz noch auf die Tagesordnung zu setzen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die FDP sich gegen Änderungswünsche der Koalitionspartner wehrt.
Laut Konstantin Kuhle, dem stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Fraktion, haben die Ministerpräsidenten klare Erwartungen in Bezug auf eine stärkere Kontrolle und Ordnung in Migrationsfragen geäußert. Dies beinhaltet beispielsweise eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams und eine Absenkung von Sozialleistungen. Kuhle betonte, dass die FDP einer Verwässerung der Erwartungen der Länder und Kommunen nicht zustimmen werde.»
Gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Zuwanderer in Zukunft bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erlangen können, unter der Voraussetzung, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten können. Bisher war eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren erforderlich. Bei guten schulischen oder beruflichen Leistungen, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich sein. Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, müssen ihren alten Pass dafür nicht mehr aufgeben. Dies gilt bereits für EU-Bürger und einige Sonderfälle, jedoch nicht beispielsweise für Menschen aus der Türkei.
Ausreisegewahrsam soll verlängert werden
Die Ampel plant, durch Verfahrensvereinfachungen sicherzustellen, dass Abschiebungen nicht mehr so häufig in letzter Minute scheitern, beispielsweise aufgrund der Unfindbarkeit der Betroffenen. Um dies zu erreichen, soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams verlängert werden. Außerdem sollen Behördenvertreter in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen.
Die Grünen hatten in der ersten Debatte zu beiden Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf angemeldet. Sie forderten beispielsweise Ausnahmeregelungen, damit Behinderte und Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden seien, auch dann eingebürgert werden könnten, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nähmen. Die SPD will den Worten ihres Innenpolitikers Hakan Demir nach erreichen, dass Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige und Alleinerziehende nicht benachteiligt werden, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht sichern können. «Die Verhandlungen um die Einbürgerungsreform müssen weitergehen», sagte der Berliner Bundestagsabgeordnete.
Die FDP wolle «das Staatsangehörigkeitsrecht stärker an der wirtschaftlichen Integration ausrichten und dazu das Kriterium der Sicherung des Lebensunterhalts stärken», betonte Fraktionsvize Kuhle. Das mache Deutschland als Einwanderungsland attraktiv. An diesem Grundsatz werde sie festhalten.
Neues Bundespolizeigesetz auf der langen Bank
«Die Grünen sind immer noch nicht in der Realität angekommen, sie lähmen mit ihren Maximalforderungen das ganze Land», kritisierte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, die Ampel-Kontroverse um Einwanderung und vereinfachte Abschiebungen. «Das Abschiebegesetz muss in Gänze zurückgezogen werden», forderte Clara Bünger (Linke).
Laut dem Bundesinnenministerium sind in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 24.704 Abschiebungen vor der Übergabe an die Bundespolizei gescheitert. Im gleichen Zeitraum wurden 13.512 Menschen abgeschoben. Im Jahr 2022 insgesamt scheiterten aus verschiedenen Gründen 20.106 Abschiebungen, bevor die Betroffenen von der Bundespolizei übernommen werden konnten. Im gleichen Zeitraum fanden 12.945 Abschiebungen statt, so die Angaben.
Seit Monaten liegen die Ampel-Pläne für ein neues Bundespolizeigesetz und das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zur Sicherung von IP-Adressen mutmaßlicher Straftäter auf der langen Bank – abgesehen von der Migrationspolitik. Eine Kabinettsbefassung steht bei beiden Vorhaben noch aus, da eine Einigung zwischen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fehlt.








