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Ermittlungen gegen CDU-Politiker Kuban

Die Immunität des Bundestagsabgeordneten und früheren Vorsitzenden der Jungen Union, Tilman Kuban, ist aufgehoben. Es stehen Vorwürfe im Raum, die er vehement bestreitet.

Kuban und seine Frau sind getrennt.
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Gegen den CDU-Abgeordneten Tilman Kuban wird ermittelt, seine Immunität gilt dafür als aufgehoben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur, zuvor hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kuban will sich nicht äußern

Kuban lehnte es ab, auf Anfrage der dpa unter Berufung auf die Privatsphäre Stellung zu nehmen.

In einer internen Mail schrieb der frühere Chef der Jungen Union nach dpa-Informationen, seine Frau und er hätten sich vor einigen Monaten getrennt. «In diesem Zusammenhang werden mir Dinge vorgeworfen, die ich vehement bestreite.» 

Die Strafverfolgung wird durch die Immunität der Bundestagsabgeordneten erschwert, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Es gibt eine allgemeine Genehmigung für strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete, jedoch muss die Bundestagspräsidentin informiert werden. Weitere Schritte wie die Anklageerhebung oder Durchsuchungen müssen in einer öffentlichen Plenarsitzung genehmigt werden. In solchen Fällen werden jedoch keine Details genannt.

Abgeordneter lässt Fraktions-Position ruhen

Der zuständige Bundestagsausschuss erfuhr nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion am 9. Oktober von den Vorwürfen gegen Kuban. «Die Fraktionsspitze nimmt die Vorwürfe ernst, ohne eine rechtliche oder tatsächliche Bewertung vornehmen zu können. Diese kann nur durch die ermittelnde Behörde erfolgen, es gilt die Unschuldsvermutung», sagt ein Fraktionssprecher. Mit Kuban sei am 10. Oktober vereinbart worden, dass er seinen Vorsitz einer Fraktions-Arbeitsgruppe bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen lasse. Dabei geht es um die AG Angelegenheiten der Europäischen Union.

dpa