AfD-Politiker Maximilian Krah ist gerade erst in den Bundestag eingezogen – und steht schon wieder in den Schlagzeilen. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politiker Krah
Es handelt sich um den Verdacht auf Bestechlichkeit und Geldwäsche: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah eingeleitet. Es bezieht sich auf mögliche chinesische Zahlungen, wie die Behörde auf Anfrage bestätigte. Die Immunität des Bundestagsabgeordneten soll daher aufgehoben werden. Krah bestreitet die Anschuldigungen.
Die Tatvorwürfe beziehen sich laut Generalstaatsanwaltschaft auf seine Zeit als Abgeordneter im EU-Parlament. Zuerst hatte die «Süddeutsche Zeitung» berichtet. Die Behörde will ermitteln, ob «genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist.» Es gelte die Unschuldsvermutung.
Krah schrieb auf X, die Vorwürfe seien absurd und politisch motiviert. Im Kern gehe es darum, dass er als Rechtsanwalt Rechnungen an Mandanten gestellt habe. «Ich habe selbstverständlich keinerlei Straftat begangen. Hier geht es allein um Rufschädigung», teilte er mit.
Berichte über Russland- und China-Verbindungen
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Krah hatte vor einem Jahr wochenlang in den Schlagzeilen gestanden. Hintergrund waren zum einen Berichte über mutmaßliche Verbindungen zu prorussischen Netzwerken. So wurde bekannt, dass der Politiker Interviews auf der Plattform «Voice of Europe» gegeben hatte, die im Verdacht steht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. In der EU war ein Sendeverbot für die Plattform beschlossen worden.
Ex-Krah-Mitarbeiter unter Spionageverdacht
Schon Monate vorher hatten Medien wie die «Süddeutsche Zeitung» und «t-online» auch über Verbindungen und Reisen Krahs nach China berichtet und in dem Zusammenhang auch über einen seiner Mitarbeiter im Europaparlament – Jian G., der möglicherweise im Auftrag Chinas handele.
G. wurde vor ungefähr einem Jahr verhaftet. Die Bundesanwaltschaft hat ihn inzwischen angeklagt, er steht vor Gericht. Er wird beschuldigt, seit 2002 für einen chinesischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein, Informationen über Verhandlungen im Europäischen Parlament weitergegeben und chinesische Oppositionelle in Deutschland ausspioniert zu haben.
Den Sicherheitsbehörden warf Krah nach G.s Festnahme vor, ihn nicht vor dem Mitarbeiter gewarnt zu haben. «Der einzige Vorwurf, den ich mir im Zusammenhang mit meinem chinesisch-stämmigen Ex-Mitarbeiter mache ist, nicht gründlicher aufgepasst zu haben», schrieb er später bei X.
G. kam 2002 als Student in Krahs Heimatstadt Dresden
G. war nach Medienberichten 2002 als Student nach Dresden gekommen, wo auch Krah herkommt. Krah kannte G. nach eigenen Angaben seit 2015. Dieser sei damals Mandant seiner Anwaltskanzlei gewesen. Seit 2019 soll er für Krah gearbeitet haben. Der «Spiegel» berichtet unter Berufung auf Ermittlungsakten von verdächtigen Zahlungen, die über Krahs damalige Anwaltskanzleien geflossen seien, und über Scheinrechnungen.
Ermittler nehmen schließlich auch Krah ins Visier
Unmittelbar nach der Festnahme von G. hatten die Strafverfolgungsbehörden in Dresden Vorermittlungen gegen Krah eingeleitet, um die Möglichkeit eines offiziellen Ermittlungsverfahrens zu prüfen. Derzeit läuft ein solches Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Die Vorermittlungen im Zusammenhang mit den angeblichen russischen Zahlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Immunität soll aufgehoben werden
Als Mitglied des Bundestags genießt Krah die sogenannte Immunität, die ihn vor Strafverfolgung schützt. Die Generalstaatsanwaltschaft möchte die Aufhebung der Immunität beantragen, wie sie auf Anfrage bestätigte. Der Bundestag folgt solchen Anträgen gemäß einer langjährigen Praxis immer.
In einer Anlage zur Geschäftsordnung, die zum Beginn jeder Wahlperiode neu beschlossen wird, steht: «Der Deutsche Bundestag genehmigt bis zum Ablauf dieser Wahlperiode die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Bundestages wegen Straftaten, es sei denn, dass es sich um Beleidigungen (…) politischen Charakters handelt.» Nötig ist jedoch in jedem Einzelfall ein Beschluss des Parlaments. Dieser wird immer ohne Debatte getroffen.