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Erschlichene Beamtenbezüge: Anklage gegen jahrelang abwesende Lehrerin aus Wesel

Die Fronten in dem Verfahren sind verhärtet: Während die Anklagebehörde der mittlerweile 62 Jahre alten Frau Betrug in elf besonders schweren Fällen sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen vorwirft, hüllt sich die Beschuldigte bisher in Schweigen.

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Bildquelle: Ivan Aleksic auf Unsplash

Hat eine verbeamtete Lehrkraft den Staat vorsätzlich um ein Vermögen geprellt, indem sie fast zwei Jahrzehnte lang eine schwere Dienstunfähigkeit vortäuschte? Genau um diese brisante Streitfrage dreht sich eine juristische Auseinandersetzung am Niederrhein: Die Staatsanwaltschaft Duisburg wirft einer Pädagogin vor, das beamtenrechtliche Alimentationsprinzip gezielt missbraucht zu haben, obwohl sie nach Einschätzung der Ermittler gesundheitlich voll einsatzfähig war.

Konfrontation zwischen Ermittlern und schweigender Pädagogin

Die Fronten in dem Verfahren sind verhärtet: Während die Anklagebehörde der mittlerweile 62 Jahre alten Frau Betrug in elf besonders schweren Fällen sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen vorwirft, hüllt sich die Beschuldigte bisher in Schweigen. Nach Angaben der Justiz liegt bislang keine Äußerung zu den Vorwürfen vor. Allerdings hatte die Duisburgerin im Rahmen eines gegen sie laufenden Disziplinarverfahrens noch im Jahr 2025 über ihren Rechtsbeistand Atteste eingereicht, um ihre Dienstunfähigkeit zu belegen. Dem regulären Schulbetrieb an einem Berufskolleg in Wesel war sie bereits seit dem Jahr 2009 ferngeblieben.

Ermittlungsergebnisse: Mehr als 248.000 Euro Schaden

Die strafrechtlichen Anschuldigungen stützen sich auf eine Überprüfung der Personalakte, welche die zuständige Bezirksregierung im vergangenen Jahr vorgenommen hatte. Die Affäre um das rund 17 Jahre andauernde Fernbleiben zog weite Kreise und beschäftigte auch die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen. Nach einer im März erfolgten Durchsuchung der Wohnräume der Duisburgerin rückte die Staatsanwaltschaft den Zeitraum von März 2021 bis März 2025 in den Mittelpunkt. Frühere Bezüge können aufgrund von Verjährung strafrechtlich nicht mehr geahndet werden.

Die Vorwürfe der Ermittlungsbehörden im Überblick:

  • 248.000 Euro: Diesen Betrag an Gehaltszahlungen soll das Land Nordrhein-Westfalen in der vierjährigen Frist unberechtigt an die Beamtin überwiesen haben.
  • Zehn Bescheinigungen: So viele unzutreffende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden der Schulverwaltung vorgelegt, um das Fehlen zu rechtfertigen.
  • Keine Schwarzarbeit: Der Verdacht, die Frau sei während der Krankschreibung heimlich einer anderen Beschäftigung nachgegangen, bestätigte sich nicht.

Für zusätzliches Aufsehen sorgt die Freizeitbeschäftigung der Pädagogin. Ermittlungen ergaben, dass sie aktiv den Tauchsport ausübt. In diesem Zusammenhang soll sie eigenhändig zwei Bescheinigungen über ihre Tauchtauglichkeit gefälscht haben. Die auf den Dokumenten genannte angebliche Ärztin existiert laut Nachforschungen der Strafverfolger überhaupt nicht.

Entscheidung über Prozesseröffnung am Landgericht

Die behördliche Auseinandersetzung steht nun vor ihrer gerichtlichen Klärung. Die Anklageschrift wurde beim Landgericht Duisburg eingereicht. Die dortige Kammer hat nun darüber zu befinden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Eröffnet das Gericht das Hauptverfahren, kommt es zum Prozess gegen die Beamtin wegen des jahrelangen Unterrichtsausfalls und der mutmaßlich erschlichenen Bezüge.


Quellen: tagesschau, t-online

Bildquelle: Bildquelle: Ivan Aleksic auf Unsplash

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS