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Klimaseniorinnen vor Gerichtshof erfolgreich

Schweizer Klimaschützerinnen erringen einen Sieg vor dem Gerichtshof für Menschenrechte – die Entscheidung könnte wegweisend sein. Zwei weitere Klimaklagen haben jedoch keinen Erfolg.

Protestierende Menschen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Foto: Jean-Francois Badias/AP

Die Klage von Klimaschützern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) führte zu einem Erfolg für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel.

Die Richter entschieden am Dienstag, dass der unzureichende Klimaschutz der Schweiz die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt habe. Die Frauen seien in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben sowie in ihrem Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigt worden. Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall für weitere Klimaklagen dienen. Allerdings wurden zwei weitere Klimaklagen aus Portugal und Frankreich vor dem Gericht in Straßburg abgewiesen.

Urteil mit großer Signalwirkung

Das Urteil betrifft zunächst nur die Schweiz, hat aber eine große Signalwirkung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der zum Europarat gehört, überwacht die Einhaltung der Menschenrechtskonvention. Der Europarat umfasst die EU-Mitgliedstaaten sowie andere große Länder wie die Türkei und Großbritannien. Daher könnte das Urteil als Präzedenzfall für weitere Klimaklagen nicht nur vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sondern auch vor zahlreichen nationalen Gerichten dienen.

Die Klimaseniorinnen waren die ersten, die vor der Großen Kammer des EGMR eine Klimaklage eingereicht haben. Greenpeace hat den Schweizer Rentnerinnen bei der Initiierung und Unterstützung geholfen. Die Seniorinnen haben betont, dass sie aufgrund ihres Alters besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels sind, wie z.B. extreme Hitzewellen. Laut Greenpeace hat der Verein über 2500 Mitglieder in der ganzen Schweiz, mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren.

Die Entscheidung wurde mit großer Spannung erwartet. Zuvor hatte sich der EGMR bereits mit Umweltemissionen wie Lärm oder Luftverschmutzung befasst, jedoch noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes. Zur Verkündung des Urteils kamen mehrere hundert Menschen, darunter auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg.

Weitere Urteile: Jugendliche scheitern

Am selben Tag wurden auch zwei weitere Urteile im Zusammenhang mit dem Klimaschutz gefällt: Ein französischer Bürgermeister klagte gegen sein Heimatland und portugiesische Jugendliche gegen 32 europäische Staaten. Beide Klagen wurden jedoch abgewiesen. Dem französischen Politiker fehlt die sogenannte Opfereigenschaft, also dass er besonders betroffen ist, so die Richter. Die Jugendlichen hätten sich zuerst in Portugal durch die Instanzen klagen müssen, bevor sie den Gerichtshof in Straßburg anrufen.

Sofia Oliveira, eine der jugendlichen Klägerinnen, äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht, betonte jedoch, dass der Erfolg der Klimaseniorinnen ein Erfolg für alle sei.

dpa