Erstmals in Deutschland beginnt ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der Hisbollah. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.
Prozess gegen mutmaßliche Hisbollah-Mitglieder in Deutschland gestartet

Am Freitag hat in Deutschland erstmals ein Prozess gegen zwei vermutliche Mitglieder der libanesischen Hisbollah begonnen. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beschuldigte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft die Angeklagten, die in Niedersachsen festgenommen wurden, der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Als Funktionäre der Hisbollah («Partei Gottes») sollen sie als Verbindungsglieder zwischen der Vereinigung und den libanesischen Gemeinden in Deutschland fungiert haben.
Bundesregierung betrachtet Hisbollah als Terrororganisation
Gemäß dem Bundesinnenministerium besteht seit Ende April 2020 ein Verbot der Betätigung der Terrororganisation in Deutschland. Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass die schiitisch-islamistische Organisation gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sei. Sie leugne das Existenzrecht Israels und strebe dessen Vernichtung an. Neben Anschlägen auf militärische Ziele betrachte die Hisbollah auch Angriffe auf Zivilisten als legitim im Kampf.
Die Organisation, die 1982 gegründet wurde, erhält Unterstützung vom Iran. Laut Oberstaatsanwalt Helmut Grauer ist sie als Partei im libanesischen Parlament vertreten und war mehrmals an der Regierung in Beirut beteiligt. Die verschiedenen Flügel der Hisbollah werden jedoch nicht unabhängig geführt, sondern stehen unter der Leitung eines religiösen Rates und Generalsekretärs Hassan Nasrallah.
Verheerende Selbstmordanschläge in Beirut
Grauer erwähnte verschiedene bedeutende Anschläge der Hisbollah, einschließlich der verheerenden Selbstmordattentate von 1983 auf die US-Botschaft und das Hauptquartier der US-Marines in Beirut sowie auf den Standort des französischen Kontingents einer multinationalen Friedenstruppe. Insgesamt wurden dabei etwa 360 Menschen getötet.
Am 14. Februar 2005 führte die Hisbollah in Beirut einen Sprengstoffanschlag durch, bei dem der frühere libanesische Premierminister Rafik Hariri und 21 weitere Personen getötet wurden und mindestens 226 Personen verletzt wurden. Seit dem Terrorangriff der palästinensischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat die Hisbollah mehrfach israelische Militäreinheiten angegriffen.
Angeklagte angeblich bei verbotenem Bremer Verein aktiv
Die beiden Beschuldigten – ein 49-jähriger Libanese und ein 55 Jahre alter Deutsch-Libanese – wurden am 10. Mai des letzten Jahres in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven verhaftet. Laut Bundesanwaltschaft war der 49-Jährige hauptsächlich in Norddeutschland für libanesische Vereine tätig. Über mehrere Jahre hinweg trat er regelmäßig als Prediger auf, unter anderem bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen. Der 55-Jährige soll als Funktionär im Ausland und Mitglied einer militärischen Eliteeinheit gearbeitet haben. Ab 2009 war er laut Angaben Mitglied und später Vorsitzender der Al-Mustafa-Gemeinschaft.
Angeklagter räumt Sympathie für Hisbollah ein
Nach der Anklageverlesung schilderte der 49-Jährige detailreich seine Lebensgeschichte. Zunächst entschuldigte er sich für die Unannehmlichkeiten, die er dem Gericht und dem deutschen Staat bereitet habe. Er bat den Dolmetscher, treu zu übersetzen, und erklärte, er gebe seine Sache in Gottes Hand. Dann ging er auf seine Kindheit und Jugend im libanesischen Bürgerkrieg (1975-1990) ein. Er sei Pfadfinder bei der schiitischen Amal-Bewegung gewesen und habe später Pfadfinder-Gruppen geleitet. Auch die Vereine, zu denen er Kontakt gehabt habe, stünden eher der Amal nahe. Er räumte aber ein, mit der «schiitischen Partei» – wie er die Hisbollah nannte – zu sympathisieren. Allerdings habe er sich keiner Organisation angeschlossen.
Richterin sieht Klärungsbedarf
Aus Zeitgründen konnten die Prozessbeteiligten den Angeklagten nicht mehr befragen. Die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Petra Wende-Spors, deute an, dass es Klärungsbedarf gebe: «Wir haben Beweismittel, die möglicherweise nicht ganz so kompatibel sind mit dem, was Sie uns hier vorgetragen haben», sagte die Richterin. Beim nächsten Verhandlungstermin will sich auch der zweite Angeklagte äußern.








