Seit Jahren ringt die Europäische Union um eine Reform des Asylsystems. Wenige Themen wurden zuletzt so heiß diskutiert wie die Migration. Nun gibt es einen Durchbruch.
EU-Asylreform: Ist der ewige Streit nun gelöst?

Nach langen Verhandlungen haben die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems vereinbart. Die Reform beinhaltet eine erhebliche Verschärfung der Regeln für Asylverfahren. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Details der Einigung und ihrer Bedeutung für Deutschland.
Warum braucht es eine Reform des Asylsystems?
In letzter Zeit gab es wieder einen starken Anstieg der ankommenden Flüchtlinge. Bis Anfang Oktober wurden in der Europäischen Union sowie Norwegen und der Schweiz mehr als 800.000 Asylanträge gestellt. Dies ist der höchste Wert seit 2016 im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen. In Deutschland haben bis Ende November dieses Jahres bereits über 304.000 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum.
Seit etwa 2016 wird aktiv an der Überarbeitung gearbeitet. 2015 und 2016 waren Länder wie Griechenland aufgrund der steigenden Ankunft von Menschen, beispielsweise aus Syrien, überfordert. Hunderttausende konnten unregistriert in andere EU-Staaten weiterreisen.
Eigentlich hätte das nicht passieren sollen, da gemäß der Dublin-Verordnung Asylbewerber dort registriert werden sollen, wo sie zuerst in die Europäische Union einreisen. In der Regel sollte dort auch der Asylantrag bearbeitet werden. Dieses System wird jetzt überarbeitet. Das Ziel ist es, die irreguläre Migration zu begrenzen und einen besseren Schutz der Außengrenzen zu gewährleisten.
Was soll nun an den Außengrenzen passieren?
Die Reform plant einheitliche Grenzverfahren an den Außengrenzen. Insbesondere ist vorgesehen, dass Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten, einen deutlich härteren Umgang erfahren. Es soll möglich sein, die Menschen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern unterzubringen, bis über ihren Asylantrag entschieden wird.
Menschen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent stammen und solche, die als Bedrohung für die Sicherheit der Öffentlichkeit betrachtet werden, müssen in Zukunft obligatorisch an einem solchen Grenzverfahren teilnehmen. Ankommende Personen können laut diesem Vorhaben durch Fingerabdrücke und Fotos registriert werden, um auch zu überprüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Wenn es zu einem besonders starken Anstieg der Migration kommt, könnte von den Standard-Asylverfahren mit der sogenannten Krisenverordnung abgewichen werden. Beispielsweise könnte der Zeitraum verlängert werden, in dem Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden dürfen. Außerdem könnte der Kreis derjenigen erweitert werden, die für die geplanten strengen Grenzverfahren infrage kommen. Dies würde für Menschen aus Herkunftsländern gelten, deren Anerkennungsquote maximal 50 Prozent beträgt.
Was ist mit abgelehnten Asylbewerbern?
Es soll einfacher sein, abgelehnte Asylbewerber in sichere Drittstaaten abzuschieben. Durch die Einigung können nun mehr Drittstaaten als sicher eingestuft werden, auch bloße Teilgebiete von Staaten können zukünftig als sicher betrachtet werden. Auch nationale Einschätzungen können dafür als Grundlage dienen. Wenn ein Drittstaat als sicher anerkannt ist, sollen auch Menschen aus Staaten mit einer hohen Anerkennungsquote – das betrifft derzeit vor allem Syrer und Afghanen – dorthin zurückgeschickt werden können.
Wie werden die Flüchtlinge verteilt?
Diese Frage war in den vergangenen Jahren zwischen den EU-Ländern der ewige Zankapfel. Die Verteilung wird den Plänen zufolge nun mit einem «Solidaritätsmechanismus» geregelt: Wenn Mitgliedstaaten keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie anders Unterstützung leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Länder wie Ungarn lehnen eine Solidaritätspflicht ab. Die EU-Staaten konnten sich allerdings im Juni auch ohne Zustimmung Ungarns auf eine gemeinsame Position einigen.
Die Entscheidung darüber, welcher EU-Staat für die Durchführung des jeweiligen Asylverfahrens zuständig ist, soll durch vereinfachte Regeln schneller als bisher getroffen werden. Dennoch bleibt der Grundsatz bestehen, dass der erste EU-Staat, in den ein Asylbewerber eingereist ist, zuständig ist. Es werden auch familiäre Bindungen und der Erwerb eines Bildungsabschlusses in einem EU-Land berücksichtigt.
Wie kam es zu der Einigung nach Jahren des Stillstandes?
Erstens möchten die meisten EU-Staaten unbedingt verhindern, dass Russlands Präsident Wladimir Putin weiterhin von der Uneinigkeit der Europäischen Union in Migrationsfragen profitiert. Denn man vermutet, dass er der Drahtzieher hinter einigen neuen Migrationsrouten ist, die sich in den letzten zwei Jahren etabliert haben, zum Beispiel über Belarus. Sein Ziel dabei ist – so glaubt man zumindest in Brüssel – die Destabilisierung der EU. Zweitens wollen viele der Politiker, die kürzlich an den Verhandlungen beteiligt waren, den Aufstieg rechtspopulistischer Parteien, die sich strikt gegen Zuwanderung aussprechen, bremsen. Das gilt auch für Vertreter der Bundesregierung wie Innenministerin Nancy Faeser (SPD) oder Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne).
Was heißt das jetzt für Deutschland?
Es wird kurzfristig keine Veränderung an der Situation in Deutschland geben. Denn es werden noch Jahre vergehen, bis die nun politisch vereinbarten Regelungen in die Praxis umgesetzt werden. Trotzdem könnte es langfristig zu einer Verringerung der Anzahl von Menschen kommen, die ohne Visum deutsche Grenzen überqueren, da ein Teil der Schutzsuchenden direkt von den Außengrenzen zurückgeschickt wird und die verschärften Regeln abschreckend wirken.
Die Verhandlungsteilnehmer sowie CDU und CSU und die Länder und Kommunen hoffen darauf. Die Letzteren fühlen sich teilweise überfordert von der großen Anzahl von Asylsuchenden und Ukraine-Flüchtlingen, die sie unterbringen und versorgen müssen. Wenn die Anzahl der unerlaubten Einreisen mittelfristig deutlich abnimmt, ist es wahrscheinlich, dass die Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei an den deutschen Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz, die Mitte Oktober eingeführt wurden, enden.
Beendet das den Streit um die Migrationspolitik in Deutschland?
Nein, obwohl man innerhalb der Ampel bei diesem Thema nun enger zusammengerückt ist, wurden in Berlin am Mittwoch einige Streitpunkte zwischen FDP und Grünen zu Einbürgerungen und Abschiebungspraxis parallel zur Einigung in Brüssel abgeräumt. Trotzdem bleibt die Opposition kritisch. Die AfD hält die verschärften Regeln für unzureichend.
Unionspolitiker äußern sich zwar zufrieden über die Einigung. Sie üben aber dennoch Kritik an Innenministerin Faeser, die in den vergangenen zwei Jahren maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt war. «Die europäische Asylpolitik macht nicht wegen, sondern trotz der Bundesregierung einen Schritt nach vorn», sagt die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). Glücklicherweise habe sich Faeser in Brüssel mit ihren Forderungen für eine «Aufweichung des Grenzverfahrens» offenbar nicht durchsetzen können.
Politiker der Linken sind schlichtweg entsetzt. Ihre Innenpolitikerin Clara Bünger sieht die Einigung als «Ausdruck des gesellschaftlichen Rechtsrucks, den die Bundesregierung mit ihrer asylfeindlichen Rhetorik und Politik weiter befeuert». Auch bei den Vereinen der privaten Seenotretter herrscht Fassungslosigkeit. «Es wird möglich sein, Menschen allein deshalb an der Grenze zu inhaftieren, weil sie Schutz in Europa suchen, selbst Familien mit Kindern», sagt Gorden Isler von Sea-Eye. Künftige Generationen müssten nach diesem Wendepunkt in der europäischen Asylpolitik «die universelle Gültigkeit der Menschenrechte als zivilisatorische Errungenschaft wieder erstreiten müssen».
Wie geht es jetzt weiter?
Die Bestätigung muss noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten erfolgen. Das ist üblicherweise eine Formalität und soll noch vor der Europawahl im Juni nächsten Jahres geschehen. Es wird berichtet, dass die Mitgliedstaaten eine zweijährige Umsetzungsfrist vereinbart haben. Dies soll den Staaten an den Außengrenzen ausreichend Zeit geben, entsprechende Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent zu schaffen.








