Die EU-Kommission beendet das Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen nach Abwahl der PiS-Regierung.
EU beendet Verfahren gegen Polen

Die EU hat nach langjährigen schwerwiegenden Bedenken keine Bedrohung mehr für die Rechtsstaatlichkeit in Polen festgestellt und beendet daher das Verfahren zum Schutz der europäischen Grundwerte. Dies gab die zuständige EU-Kommission in Brüssel bekannt.
Die Entscheidung, das sogenannte Artikel-7-Verfahren einzustellen, erfolgt etwa sieben Monate nach der Abwahl der nationalkonservativen PiS-Regierung, die Polen von 2015 bis 2023 regiert hatte. Diese Regierung hatte das polnische Justizsystem umstrukturiert und dadurch laut Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt.
Unter anderem wurde die Schaffung der Möglichkeit zur Kontrolle und Sanktionierung von Richtern konkretisiert. Darüber hinaus wurden polnische Richter durch die Reformen daran gehindert, sich bei bestimmten Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof zu wenden. Die aktuelle Mitte-Links-Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk arbeitet derzeit daran, die kritisierten Maßnahmen rückgängig zu machen.
Verfahren gegen Polen war EU-Premiere
Polen war 2017 der erste EU-Staat, gegen den die Europäische Kommission ein Verfahren wegen der Gefährdung von elementaren Grundwerten der Europäischen Union eingeleitet hatte. Theoretisch hätte dies sogar zu einem Entzug der Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen können.
Ungarn ist das einzige EU-Land, gegen das derzeit noch ein Artikel-7-Verfahren läuft. Ministerpräsident Viktor Orban steht dort unter dem Verdacht, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit einzuschränken und Korruption zu fördern.
Hoffnungsträger Tusk
Um das Verfahren gegen Polen zu beenden, präsentierte die neue Regierung unter Tusk ihren EU-Partnern im Februar bereits einen Reformplan zur Beseitigung von rechtsstaatlichen Defiziten. Dies führte dazu, dass die EU-Kommission unabhängig vom Artikel-7-Verfahren EU-Fördergelder in Höhe von 6,3 Milliarden Euro freigab, die aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit lange zurückgehalten worden waren.
PiS versucht Rückabwicklung zu erschweren
Mit der Entscheidung, das Verfahren gegen Polen zu beenden, drückt die EU-Kommission auch ihr Vertrauen in die neue Regierung in Warschau aus. Das Zurückdrehen der beanstandeten Reformen der PiS-Regierung wird nämlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. So sieht das «Reparaturpaket» für den Umbau des Verfassungsgerichts vor, dass durch eine Verfassungsänderung alle bisherigen Richter aus dem Amt ausscheiden und die Posten neu besetzt werden, wobei Regierungslager und Opposition über die Besetzung entscheiden sollen. Doch für die Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig, die wegen des Widerstandes der PiS bislang nicht in Sicht ist.
Nach ihrem Amtsantritt im November 2015 begann die PiS-Regierung in Polen unter der Leitung von Justizminister Zbigniew Ziobro sofort damit, das Justizwesen nach ihren Vorstellungen umzugestalten. Der erste Schritt betraf das Verfassungsgericht. Drei zuvor ernannte Verfassungsrichter wurden von der PiS-Regierung nicht anerkannt und durch eigene Kandidaten ersetzt, was später sowohl vom Verfassungsgericht selbst als auch von der EU-Kommission als verfassungswidrig angesehen wurde. Später wurde die Vorsitzende des Gerichts, die Juristin Julia Przylebska, ernannt, eine enge Vertraute des PiS-Chefs Jaroslaw Kaczynski.
Gesetz braucht Unterschrift von Duda
Auch der Rückbau von anderen Elementen der PiS-Justizreform gestaltet sich langwierig und zäh. Dies gilt etwa auch für eine Neuordnung des Landesjustizrats – des Gremiums, das Richter für freiwerdende Stellen nominiert. Nach einer 2018 von der PiS eingeführten Reform wurde 15 von 25 Mitgliedern des Rates durch das Parlament ernannt. Auch dieser Schritt brachte Polen in Konflikt mit der EU-Kommission. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kritisierte nach einer Klage, der Landesjustizrat sei ein Organ, das «von der polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet wurde», an seiner Unabhängigkeit gebe es berechtigte Zweifel.
Ein Gesetzesprojekt, das vom Justizminister Adam Bodnar vorgelegt wurde, sieht vor, dass künftig wieder Richter verschiedener Gerichte allein über die 15 Sitze im Landesjustizrat bestimmen sollen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird der Landesjustizrat neu gewählt – das alte Gremium, das nach den Regeln der PiS gebildet wurde, wird abgelöst. Das Gesetz muss noch vom Parlament verabschiedet und von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden. Da er jedoch aus den Reihen der PiS stammt, könnte er es blockieren.








