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EU-Beitrittsverhandlungen mit Ukraine und Moldau starten wie geplant

Die EU-Ministerrat formalisierte die Einigung über Verhandlungsrahmen. Ukraine und Moldau erfüllen alle Voraussetzungen laut EU-Kommission.

Der Beginn von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau war bei einem EU-Gipfel im Dezember beschlossen worden.
Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau werden wie geplant am kommenden Dienstag beginnen. Der EU-Ministerrat hat eine Einigung über die Verhandlungsrahmen formalisiert, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Diese legen die Leitlinien und Grundsätze für die Beitrittsgespräche fest. Die erste Verhandlungsrunde soll am Dienstag in Luxemburg am Rande eines EU-Ministertreffens stattfinden.

Die EU-Staaten trafen ihre positive Entscheidung zum Verhandlungsstart auf der Grundlage einer Analyse der EU-Kommission. Diese kam zu dem Schluss, dass die Ukraine und Moldau alle Bedingungen für den Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen erfüllt haben, darunter Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, zum besseren Schutz nationaler Minderheiten und zur Begrenzung des politischen Einflusses von Oligarchen.

Die EU hat bereits beim EU-Gipfel im Dezember beschlossen, Beitrittsgespräche mit der von Russland angegriffenen Ukraine und dem kleinen Nachbarstaat Moldau aufzunehmen. Es wurde jedoch vereinbart, dass alle Reformauflagen vor Beginn der Verhandlungen erfüllt sein müssen.

Die Menschen in der Ukraine sehen die Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen als wichtiges Signal, den Widerstand gegen Russland fortzusetzen. Es ist unklar, wie lange es dauern könnte, bis der EU-Beitritt erfolgt, nachdem die Gespräche begonnen haben. Die Türkei wurde bereits 1999 EU-Kandidat und wird derzeit aufgrund von Rückschritten bei der Rechtsstaatlichkeit als am weitesten von einer Mitgliedschaft entfernt angesehen.

Ein Beitrittskandidat kann theoretisch auch nie Mitglied werden. Für die Ukraine ist es derzeit daher auch ausgeschlossen, vor dem Ende des russischen Angriffskriegs EU-Mitglied zu werden. Denn dann könnte Kiew gemäß Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags militärischen Beistand einfordern und die EU wäre Kriegspartei.

dpa