Die EU geht gegen Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen vor, darunter Richter und Behörden, die an Nawalnys Verfahren beteiligt waren.
EU verhängt Sanktionen gegen russische Richter und Behörden

Die EU hat eine neue Sanktionsregelung eingeführt, um Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland zu bestrafen. Gemäß einem am Montag veröffentlichten Beschluss der Außenminister sind russische Richter, die an den Verfahren gegen den im Februar verstorbenen Kremlkritiker Alexej Nawalny beteiligt waren, betroffen. Ebenso der föderale Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation und Personen, denen Repressionen gegen Künstler vorgeworfen werden sowie der russische Menschenrechtsaktivist Oleg Orlow, der zu zweieinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt wurde.
Die Sanktionen gegen den föderalen Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation (FSIN) werden damit begründet, dass dieser für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich ist, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Als föderale Agentur war der Strafvollzugsdienst auch für die Straflager zuständig, in denen Nawalny aus politischen Gründen festgehalten wurde.
Neuer Rechtsrahmen ermöglicht neue Strafmaßnahmen
Die neuen Sanktionen wurden auf der Grundlage eines neuen, ebenfalls am Montag beschlossenen Rechtsrahmens zur Bestrafung schwerer Menschenrechtsverletzungen in Russland verhängt. Dies ermöglicht ab sofort Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die für die Unterdrückung der Opposition in dem Land verantwortlich sind. Als Beispiele für interne Repression werden Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen, willkürliche Hinrichtungen oder das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Verhaftungen genannt. Informell wird der neue Rechtsrahmen in der EU auch als Nawalny-Sanktionsregime bezeichnet.
EU will Zeichen setzen
Die neuen Sanktionen, bestehend aus EU-Einreiseverboten und Vermögenssperren, haben in der Regel keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen. Trotzdem sind sie wichtig, um den Menschen in Russland zu zeigen, dass die EU das Vorgehen der Regierung und Behörden gegen Andersdenkende nicht einfach akzeptiert. Insgesamt sind neben dem Strafvollzugsdienst 19 Personen von den am Montag verhängten Strafmaßnahmen betroffen.
Strafkolonien standen bereits auf EU-Sanktionsliste
Aufgrund des Todes von Nawalny haben die EU-Staaten bereits im März mit einem bestehenden Sanktionsinstrument Strafmaßnahmen gegen 33 Personen aus Justiz und Politik verhängt. Ebenso wurden symbolisch die beiden Strafkolonien, in denen Nawalny zuletzt inhaftiert war, in die EU-Sanktionsliste aufgenommen. Der verurteilte Oppositionspolitiker starb Mitte Februar in einem Straflager in Sibirien. Deutschland und die anderen 26 EU-Staaten sind der Ansicht, dass Präsident Wladimir Putin und die russischen Behörden für den Tod des Politikers verantwortlich sind.
Noch keine Einigung auf neue Wirtschaftssanktionen
In der EU gibt es bisher keine Einigung über Vorschläge für ein neues Sanktionspaket aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Erstmals sollen Russlands milliardenschwere Geschäfte mit Flüssigerdgas (LNG) ins Visier genommen werden. Die Europäische Kommission plant, Häfen wie den im belgischen Zeebrugge zu verbieten, um russisches LNG in Drittstaaten zu verschiffen. Dies würde dazu führen, dass Russland aufgrund fehlender Transportkapazitäten weniger Flüssigerdgas verkaufen und weniger Geld in seinen Angriffskrieg investieren kann, so Diplomaten.








