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EU-Entscheidung: „Veggieburger“ darf weiterhin so heißen

Der Streit um die Bezeichnung pflanzlicher Fleischalternativen ist vorerst entschieden: Begriffe wie Veggieburger oder vegetarische Wurst bleiben in der EU erlaubt. Ein geplantes Namensverbot konnte sich in den Verhandlungen nicht durchsetzen.

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Foto: depositphotos

EU-Verbot für Begriffe wie Veggieburger gescheitert

In der Europäische Union bleibt es vorerst erlaubt, pflanzliche Produkte mit Namen wie Veggieburger oder vegetarische Wurst zu verkaufen. Ein entsprechendes Verbot konnte in den Verhandlungen zwischen dem Europäisches Parlament und Vertretern der EU-Staaten nicht durchgesetzt werden.

Damit dürfen Hersteller weiterhin bekannte Begriffe verwenden, auch wenn die Produkte kein Fleisch enthalten.

Einige Fleischbegriffe bleiben geschützt

In den Beratungen wurde jedoch festgelegt, dass bestimmte Bezeichnungen künftig ausschließlich für tierische Produkte reserviert bleiben sollen. Dazu gehören unter anderem konkrete Fleischbegriffe wie Rindfleisch, Schweinefleisch oder spezifische Teilstücke.

Allgemeinere Bezeichnungen wie Burger, Schnitzel oder Wurst bleiben hingegen weiterhin für vegetarische und vegane Alternativen zulässig.

Initiative aus dem Europaparlament

Der Versuch, strengere Regeln einzuführen, ging insbesondere von der konservativen EVP-Fraktion aus. Eine treibende Rolle spielte dabei die französische Europaabgeordnete Céline Imart.

Sie argumentierte, dass Bezeichnungen wie Veggieburger Verbraucher irreführen könnten und außerdem europäische Rinderhalter geschützt werden müssten.

Widerstand von Verbraucherschützern und Unternehmen

Verbraucherorganisationen widersprachen dieser Einschätzung deutlich. Die Organisation BEUC erklärte, dass die meisten Käufer sehr wohl verstehen, dass Produkte mit Bezeichnungen wie Veggieburger kein Fleisch enthalten.

Auch große Unternehmen aus Handel und Gastronomie sprachen sich gegen ein Verbot aus. Dazu gehören unter anderem Aldi Süd, Lidl, Burger King und Rügenwalder Mühle.

Wirtschaftliche Folgen eines Verbots befürchtet

Die Branche hatte vor erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen gewarnt. Deutschland gilt als größter Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa.

Der Branchenverband Bundesverband für Alternative Proteinquellen hatte im Vorfeld geschätzt, dass ein Verbot bestimmter Produktnamen Kosten von rund 250 Millionen Euro verursachen könnte.

Diskussion könnte erneut aufkommen

Die aktuelle Regelung gilt zunächst bis Ende 2027. Im Zuge der kommenden Reform der europäischen Agrarpolitik dürfte die Diskussion über die Bezeichnung pflanzlicher Produkte erneut auf die politische Agenda kommen.

TS
Quellen: tagesschau.de