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EU für neue Verfahren bei grenzüberschreitender Kriminalität

Wer kümmert sich bei grenzüberschreitender Kriminalität um die Strafverfolgung? In der EU war die Antwort auf diese Frage bislang oft schwierig. Das soll sich nach einer Einigung nun ändern.

Bayerische und tschechische Polizisten nehmen in Furth in Wald (Bayern) an einer gemeinsame Einsatzübung teil.
Foto: Sven Hoppe/dpa

Die EU plant, effektiver gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments haben sich auf gemeinsame Kriterien für die Übertragung von Strafverfahren geeinigt.

Es ist das Ziel, den Mitgliedstaat zu identifizieren, der am besten geeignet ist, einen Fall zu behandeln, um unnötige parallele Verfahren zu vermeiden, so die Vertretung der EU-Staaten.

Laut den Angaben gibt es derzeit noch keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Übertragung von Strafverfahren regeln. Stattdessen müssen sich die Mitgliedstaaten auf ein europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen aus dem Jahr 1959 verlassen.

Staaten haben 60 Tage für Entscheidung

Die Kriterien für die Entscheidung über die Zuständigkeit werden nach der Einigung vom Mittwochabend nun anhand des Tatorts, des Wohnsitzes, des Aufenthaltsorts und der Staatsangehörigkeit der verdächtigen oder beschuldigten Personen festgelegt. Ebenso wird berücksichtigt, wo sich die meisten relevanten Beweismittel oder Zeugen für die Ermittlungen befinden.

Wenn ein Land gebeten wird, ein Strafverfahren zu übernehmen, sollte es normalerweise innerhalb von 60 Tagen eine Entscheidung über das Gesuch treffen. Wenn die Strafverfolgung in diesem Fall beispielsweise aufgrund fehlender nationaler Rechtsgrundlagen nicht möglich ist, sollte das Gesuch abgelehnt werden.

Verdächtige und Opfer dürfen Rechtsbehelf einlegen

Verdächtige, beschuldigte Personen und Opfer haben laut den Plänen das Recht, gegen eine Entscheidung über die Annahme der Übertragung des Strafverfahrens einen Rechtsbehelf einzulegen. Die Frist dafür beträgt 15 Tage ab dem Tag des Eingangs der Entscheidung über die Annahme der Übertragung des Strafverfahrens.

Der Grund für das Projekt ist die steigende grenzüberschreitende Kriminalität. Laut EU-Angaben sieht sich die Justiz immer öfter mit Situationen konfrontiert, in denen mehrere Mitgliedstaaten für die Verfolgung desselben Falls zuständig sind. Dies betrifft vor allem Straftaten, die von organisierten kriminellen Gruppen begangen werden, wird berichtet.

Um die neuen Regeln wirksam werden zu lassen, muss die Einigung vom Mittwochabend noch vom EU-Ministerrat und vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Der Deal basierte auf einem Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen April.

dpa