Richter sehen keine ausreichenden Belege – Fridman und Awen vorerst nicht von Sanktionsliste gestrichen.
EU-Gericht kippt Sanktionen gegen russische Oligarchen

Das EU-Gericht hat die Sanktionsbeschlüsse der Europäischen Union gegen die russischen Oligarchen Michail Fridman und Pjotr Awen aufgehoben. Laut den Richtern in Luxemburg hat der Rat der EU zwischen Februar 2022 und März 2023 keine ausreichenden Beweise für die Aufnahme in die Sanktionsliste vorgelegt. Die Sanktionsbeschlüsse waren eine Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Fridman und Awen sofort von der EU-Sanktionsliste gestrichen werden müssen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Zum anderen hat der Rat der EU bereits neue Sanktionsbeschlüsse gegen die beiden Männer erlassen, die vorerst nicht von dem Urteil betroffen sind.
Fridman und Awen sind die Gründer und wichtigen Anteilseigner der großen Finanzgruppe Alfa-Group. Die EU hatte nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 Sanktionen gegen die Milliardäre verhängt. Sie fror Gelder ein und verhängte ein Einreiseverbot. Auch die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen sie. Im vergangenen Jahr hatten sich jedoch mehrere russische Oppositionelle dafür ausgesprochen, Fridman und andere von der Sanktionsliste zu streichen.
Die Begründung der EU für die Sanktionen gegen Fridman und Awen war, dass sie russische Entscheidungsträger finanziell unterstützt hätten und damit die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gefährdet hätten. Die Richter haben jedoch entschieden, dass diese Vorwürfe nicht ausreichend belegt sind und die Aufnahme in die Liste daher ungerechtfertigt ist. Auch wenn es eine gewisse Nähe der beiden Personen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin geben mag, bedeutet dies nicht, dass sie Maßnahmen unterstützen, die die Ukraine bedrohen.
Vor ungefähr drei Wochen hob das EU-Gericht bereits die Sanktionen gegen den ehemaligen Formel-1-Rennfahrer Nikita Masepin auf. Die Begründung war, dass die familiäre Beziehung zu seinem Vater – einem Geschäftsmann, der angeblich eng mit Kremlchef Putin befreundet ist – nicht ausreicht, um anzunehmen, dass er durch gemeinsame Interessen mit ihm verbunden ist.
Im vergangenen Jahr wurde ein bedeutendes Urteil gefällt, das eine klare Niederlage für die EU darstellte. Die Richter entschieden, dass die Mutter des verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, nicht sanktioniert werden durfte. Sie argumentierten ähnlich wie bei Masepin, dass ein Verwandtschaftsverhältnis nicht ausreicht, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Viele andere Personen, die sanktioniert wurden, sind bisher mit ihren Klagen gescheitert, darunter der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch.
Die EU hat aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bisher fast 2000 Personen und Organisationen sanktioniert. Gegen die Strafmaßnahmen sind derzeit mehrere Dutzend Klagen vor Gerichten anhängig.








