EuGH entscheidet über Schadenersatzklagen gegen Frontex nach rechtswidriger Zurückweisung von Asylsuchenden.
Frontex haftet für Grundrechtsverletzungen bei Abschiebungen

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haftet die europäische Grenzschutzagentur Frontex für Grundrechtsverletzungen bei Abschiebungen. Gemäß EU-Recht ist Frontex verpflichtet, die Grundrechte von Asylsuchenden bei sogenannten Rückkehraktionen zu schützen, so die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Dies beinhaltet auch die Überprüfung, ob für alle Betroffenen solcher Aktionen Rückkehrentscheidungen vorliegen.
Das Gericht der Europäischen Union – eine Instanz unter dem EuGH – muss die Schadenersatzklage einer Familie syrischer Kurden erneut prüfen. Die Eltern mit ihren vier Kindern wurden nur wenige Tage nach ihrer Ankunft auf einer griechischen Insel im Rahmen einer von Frontex koordinierten Rückkehraktion in die Türkei geflogen, obwohl sie erklärt hatten, Asyl beantragen zu wollen. Später floh die Familie aus Angst vor einer Abschiebung nach Syrien in den Irak.
Schadenersatzklage wurde in erster Instanz abgewiesen
Die Kläger betrachteten die Rückführungsaktion als unrechtmäßige Zurückweisung und forderten Schadenersatz in Höhe von knapp 140.000 Euro von Frontex. Das Gericht der Europäischen Union wies im Jahr 2023 die Klage der Familie ab. Es argumentierte, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen möglichem Fehlverhalten von Frontex und dem behaupteten Schaden gab.
Laut EuGH hat das Gericht in erster Instanz zu Unrecht angenommen, dass Frontex den Mitgliedstaaten lediglich technische und operative Unterstützung bietet, ohne zu prüfen, ob eine Rückkehrentscheidung vorliegt. Der Gerichtshof betonte zudem, dass mögliche Verletzungen der Grundrechte während eines Rückführungsflugs nicht allein dem beteiligten Mitgliedstaat – hier Griechenland – zuzurechnen seien. Eine Haftung von Frontex sei ebenfalls möglich. Das erste Gericht habe daher die Rolle der Agentur bei der Rückkehraktion nicht korrekt bewertet.
Das EU-Gericht muss auch eine zweite Schadenersatzklage gegen Frontex erneut überprüfen. Der EuGH hat in einem weiteren Urteil den Fall eines Syrers zurückverwiesen, der behauptet, Opfer eines Pushbacks geworden zu sein. Er verlangt 500.000 Euro von der Grenzschutzagentur. Seine Klage wurde zuvor abgewiesen mit der Begründung, dass er den Schaden nicht nachgewiesen habe. Der Gerichtshof entschied, dass das erste Gericht in diesem Fall jedoch Maßnahmen ergreifen sollte, um von Frontex alle relevanten und verfügbaren Informationen zu erhalten.








