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EU leitet Strafverfahren gegen sieben Länder ein

Strafverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung gegen Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei eingeleitet.

Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Die Europäische Kommission hat gegen Frankreich, Italien und fünf weitere EU-Länder ein Strafverfahren wegen übermäßiger Neuverschuldung eingeleitet. Die sieben Länder wiesen ein übermäßiges Defizit auf, teilte die Brüsseler Behörde mit, die für die Einhaltung der EU-Schuldenregeln zuständig ist.

Neben Frankreich und Italien sind auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei betroffen, gegen Rumänien ist bereits ein Verfahren anhängig. Deutschland steht in diesem Jahr mit einer erwarteten Defizitquote von 1,6 Prozent kein Ärger mit Brüssel ins Haus.

Strafen in Milliardenhöhe möglich

Die Defizitverfahren wurden zuletzt aufgrund der Corona-Krise und der Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine ausgesetzt. Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, muss das betroffene Land Maßnahmen ergreifen, um die Verschuldung und das Defizit zu reduzieren. Dies dient insbesondere der Sicherung der Stabilität der Eurozone.

Das Ziel des Defizitverfahrens ist es, Staaten dazu zu bringen, eine solide Haushaltsführung zu gewährleisten. Theoretisch sind bei fortgesetzten Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese jedoch noch nie verhängt.

Die Einhaltung der Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden in den EU-Ländern wird von der EU-Kommission überwacht. Gemäß dem Regelwerk ist eine Neuverschuldung von bis zu drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erlaubt. Zwölf EU-Staaten haben laut Angaben der Behörde im letzten Jahr die Obergrenze für dieses Defizit nicht eingehalten oder werden dies laut Prognose in diesem Jahr überschreiten.

So geht es weiter

Es gibt nur sieben Länder, gegen die neue Verfahren eingeleitet wurden, da die Kommission verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dies beinhaltet zum Beispiel, ob das Überschreiten der Defizitgrenze nur minimal ist, aufgrund spezieller wirtschaftlicher Umstände als außergewöhnlich betrachtet wird oder ob zusätzliche Investitionen in Verteidigung getätigt wurden.

Der nächste Schritt im Verfahren sind nun Stellungnahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses, die innerhalb von zwei Wochen erfolgen müssen. Danach will die Kommission Stellungnahmen abgeben, um das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den betreffenden Ländern zu bestätigen. Dann wird die Kommission im Juli den EU-Finanzministern vorschlagen, Empfehlungen zur Defizitreduzierung für die betroffenen Länder auszusprechen.

Das Regelwerk für Staatsschulden und Defizite, das auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt wird, wurde kürzlich nach langen Debatten reformiert. Es bleibt jedoch weiterhin gültig, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit – also die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts, die hauptsächlich durch Kredite gedeckt wird – unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bleiben.

Um sicherzustellen, dass die Finanzen stabil sind, muss jedes Land in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission, die für die Überwachung zuständig ist, einen Haushaltsplan für vier Jahre erstellen. Unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel wenn sich ein Land zu wachstumsfördernden Reformen und Investitionen verpflichtet, kann der Plan auf sieben Jahre ausgedehnt werden. Die EU-Kommission kann auch vorübergehend den Anstieg der Zinszahlungen bei der Berechnung der Anpassungsbemühungen berücksichtigen.

dpa