Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Ungarn eingeleitet, da das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Verteidigung der nationalen Souveränität gegen demokratische Grundsätze verstößt.
Ungarn wegen Verstoß gegen europäisches Recht erneut von EU-Kommission angeklagt

Die EU-Kommission beschuldigt Ungarn erneut, gegen europäisches Recht zu verstoßen, und leitet daher ein Verfahren ein.
Die Brüsseler Behörde hat mitgeteilt, dass das kürzlich in Budapest verabschiedete Gesetz zur Verteidigung der nationalen Souveränität gegen verschiedene Grundsätze wie Demokratie, freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit verstößt. Sie hat Ungarn daher um eine Stellungnahme gebeten und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz wurde ein neues «Amt für Souveränitätsschutz» eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns aus dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und andere Organisationen ausgeweitet. Verantwortlichen dieser Organisationen, die versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu verschleiern, drohen zudem drei Jahre Freiheitsentzug.
Budapest droht Geldstrafe
Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Sollte das Land nicht in der Lage sein, sie zu widerlegen, kann die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Ungarn klagen. Wenn das Land verurteilt wird, könnte es bei anhaltender Umsetzung des Gesetzes mit einer Geldstrafe belegt werden.
Die EU-Kommission, zuständig für die Einhaltung des EU-Rechts, hat bereits mehrmals ein Verfahren gegen das Land wegen Bedenken am Zustand des Rechtsstaats eingeleitet. Im Dezember wurde jedoch auch zehn Milliarden Euro an eingefrorenen Geldern für Ungarn freigegeben, da der ungarische Regierungschef Viktor Orban die erforderlichen Reformen umgesetzt hatte.








