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Schon wieder: Misstrauensanträge gegen EU-Kommission

Nur gut zwei Monate nach einem überstandenen Misstrauensvotum sieht sich die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wieder mit Misstrauensanträgen konfrontiert. Die Abstimmung steht schon bald an.

Erst im Juli überstand die Kommission das erste Misstrauensvotum seit mehr als zehn Jahren. (Archivbild)
Foto: Pascal Bastien/AP/dpa

Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen wird Anfang Oktober im Europäischen Parlament mit zwei Misstrauensanträgen konfrontiert sein. Laut der Deutschen Presse-Agentur informierte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Abgeordneten darüber. Die Kritik in den Anträgen, die von der rechten PfE-Fraktion und der Linkenfraktion eingebracht wurden, richtet sich hauptsächlich gegen von der Leyen. Obwohl Misstrauensanträge nur gegen die gesamte EU-Kommission gestellt werden können, hatte das Gremium im Juli bereits ein erstes Misstrauensvotum überstanden.

Es wurde zuvor überprüft, ob die Misstrauensanträge gemäß den Regeln von mindestens einem Zehntel der 720 Abgeordneten unterstützt wurden.

Kritik an Klimapolitik und Handelsabkommen

Im PfE-Antrag wird unter anderem die Klima- sowie Migrationspolitik von der Leyens kritisiert. Außerdem wird ihr von den Abgeordneten Intransparenz und Zensur vorgeworfen.

Linken-Fraktionschef Martin Schirdewan hatte unter anderem kritisiert: «Die Kommission hat ein verheerendes Zollabkommen mit Trump geschlossen.» Der Pakt sei ein Angriff auf Europas Industrie und werde Tausende Arbeitsplätze vernichten. Außerdem habe die Kommission angesichts der humanitären Katastrophe im Gazastreifen zu lange geschwiegen.

Ist ein Scheitern vorprogrammiert?

Die Tatsache, dass mindestens ein Zehntel der Abgeordneten die Anträge unterstützt, bedeutet, dass sie während der Tagung des Parlaments Anfang Oktober diskutiert und abgestimmt werden. Wenn einer der Misstrauensanträge angenommen wird, müsste die EU-Kommission geschlossen zurücktreten.

Ein solches Szenario wird jedoch als unwahrscheinlich angesehen, da dafür eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und gleichzeitig die Mehrheit der Parlamentsmitglieder erforderlich wäre. Dies wären mindestens 361 Stimmen, und wenn alle Abgeordneten anwesend sind und ihre Stimmen abgeben, sogar 480 Stimmen. Bei der Wahl im vergangenen November erhielt die Kommission von Ursula von der Leyen 370 von 688 abgegebenen Stimmen.

Vorwürfe zur Corona-Politik

Das Misstrauensvotum im Juli wurde unter anderem mit den Vorwürfen begründet, dass Informationen zu in der Corona-Krise ausgetauschten Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem Chef des US-Pharma-Konzerns Pfizer zurückgehalten worden seien.

Misstrauensanträge gegen die Kommission sind normalerweise selten. Vor dem Antrag im Juli waren Rechtspopulisten im Jahr 2014 mit einem Misstrauensantrag gegen die damalige EU-Kommission um Jean-Claude Juncker gescheitert. Bei der Abstimmung damals stimmten nur 101 Abgeordnete für den Vorstoß aus dem EU-kritischen Lager. 461 lehnten ihn ab, 88 enthielten sich.

Im Jahr 1999 führte nur die drohende Annahme eines erfolgreichen Misstrauensantrags zum Rücktritt einer EU-Kommission. Zu dieser Zeit legte eine von Jacques Santer geleitete Kommission vorsorglich ihre Ämter nieder, nachdem ein Bericht über Betrug, Missmanagement und Vetternwirtschaft vorgelegt worden war.

dpa