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EU-Kommission stellt Plan für schnellere Abschiebungen vor

Nach offiziellen Zahlen verlässt nur etwa jeder fünfte Migrant, der zur Ausreise verpflichtet ist, die EU. Die EU-Kommission will das ändern. Dabei drohen auch Sanktionen für abgelehnte Asylbewerber.

Nach Angaben der EU-Kommission kehrt nur etwa jeder fünfte abgelehnte Asylbewerber in seine Heimat zurück. (Archivbild)
Foto: Boris Roessler/dpa

Die Europäische Kommission hat einen Plan vorgestellt, um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen, um den Druck auf Migranten zu erhöhen, die nicht bei ihrer Rückführung mitwirken, wie aus einem Verordnungsvorschlag der Brüsseler Behörde hervorgeht. So könnten Leistungskürzungen drohen.

Zusätzlich soll die Anerkennung von Rückkehrentscheidungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden, um die Verfahren zu beschleunigen. EU-Staaten sollen auch die Option haben, abgelehnte Asylbewerber in speziellen Abschiebezentren außerhalb der EU zu unterbringen.

 

Der Vorschlag hat das Ziel, die Effizienz der Rückführungsverfahren zu erhöhen und einheitliche Regeln in der gesamten EU zu schaffen. Laut Angaben der Kommission verlässt derzeit nur etwa jeder fünfte Migrant, gegen den eine Rückkehrentscheidung vorliegt, die EU. Die zentralen Elemente:

  • Verpflichtung zur Kooperation: Abgelehnte Asylbewerber sollen verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Dazu gehört unter anderem, dass sie ihre Identität offenlegen und keine falschen Angaben machen. Wer sich weigert, soll mit Sanktionen rechnen müssen – etwa der Kürzung von Leistungen oder einem längeren Einreiseverbot.
  • Verschärfte Maßnahmen bei Sicherheitsbedrohungen: Für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sollen strengere Regeln gelten. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert werden.
  • Gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen: Die Mitgliedstaaten sollen im Regelfall Rückkehrentscheidungen innerhalb der EU gegenseitig anerkennen, um die Verfahren zu beschleunigen.
  • Rückkehrzentren: Abgelehnte Asylbewerber können in Einrichtungen außerhalb der EU gebracht werden, um von dort aus der EU abgeschoben zu werden. Dabei müssen Menschenrechtsstandards eingehalten und die Umsetzung überwacht werden. Minderjährige und Familien mit Kindern sind ausgenommen.

Nachdem die Brüsseler Behörde den Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, muss dieser vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und angenommen werden. Die Reform ist eines der Hauptprojekte der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßte den Vorschlag aus Brüssel. «Wir brauchen ein effektives Rückkehrsystem auf europäischer Ebene. Dabei muss ein Schwerpunkt auf umfassenden Pflichten von Ausreisepflichtigen und Sanktionen im Fall ihrer Verletzung liegen», sagte die SPD-Politikerin. Bürokratische Verfahren müssten vermieden werden

dpa