Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

EU verlängert Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis 2027

Eine wichtige politische Grundsatzeinigung, um Zugang zum Arbeitsmarkt und medizinischer Versorgung zu gewährleisten. Die formelle Verabschiedung steht noch aus.

Laut EU-Kommission sind seit Beginn des russischen Angriffskrieges über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen. (Archivbild)
Foto: Robert Michael/dpa

Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine politische Grundsatzeinigung über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr – bis März 2027 – erreicht. Laut einer Mitteilung am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg erhalten die Betroffenen weiterhin Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zur medizinischen Versorgung, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Die politische Einigung ist ein bedeutender Fortschritt. Die formelle Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten steht jedoch noch aus und wird gemäß eines Sprechers in einer der nächsten Sitzungen erwartet.

Rückkehr in die Ukraine?

Die EU-Länder beraten gleichzeitig über eine Empfehlung der Kommission zur Vorbereitung einer koordinierten Rückkehrstrategie. Diese soll den Geflüchteten helfen, den Übergang in andere Aufenthaltsformen, wie Arbeits- oder Studentenvisa, zu erleichtern. Darüber hinaus sollen die Informationen über Rückkehrmöglichkeiten verbessert und der Weg für eine schrittweise Rückkehr in die Ukraine geebnet werden.

EU-Kommissar Magnus Brunner hat angekündigt, dass ein Sondergesandter für ukrainische Geflüchtete ernannt wird. Wenn sich die Situation in der Ukraine stabilisiert, könnte der Schutzstatus gemäß Brunners früheren Aussagen auch vorzeitig aufgehoben werden.

Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges sind laut der Kommission mehr als 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen. Deutschland hat mit über 1,2 Millionen die meisten Flüchtlinge aufgenommen.

dpa