Deutschland kann sich voraussichtlich bis mindestens Ende 2026 gegen zusätzliche Flüchtlings-Aufnahmeforderungen wehren. Ein Bericht aus Brüssel stuft die Bundesrepublik zudem als gefährdet ein.
EU-Migrationsanalyse: Deutschland in Risikogruppe

Deutschland kann gemäß einer Analyse von EU-Innenkommissar Magnus Brunner unter dem neuen EU-Solidaritätsmechanismus bis Ende 2026 beantragen, keine zusätzlichen Migranten aus anderen Mitgliedstaaten aufnehmen zu müssen. Der sogenannte Solidaritätspool soll Staaten mit hohem Migrationsdruck im Zuge der EU-Asylreform entlasten. Deutschland kann argumentieren, dass es bereits eine große Anzahl von Asylbewerbern betreut, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären.
Keine weiteren Solidaritätsbeiträge wie finanzielle oder materielle Unterstützung wären daher von deutscher Seite erforderlich. Diese könnten theoretisch von EU-Staaten erbracht werden, die zur Unterstützung verpflichtet sind und keine Flüchtlinge aufnehmen möchten.
Die Kommission stuft Griechenland und Zypern sowie Spanien und Italien als Länder ein, die im kommenden Jahr aufgrund eines hohen Migrationsdrucks Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben. Griechenland und Zypern waren im vergangenen Jahr aufgrund unverhältnismäßig vieler Ankünfte unter Druck, während Spanien und Italien aufgrund zahlreicher Seenotrettungen betroffen waren.
Deutschland wird zusammen mit Ländern wie Belgien, Frankreich und den Niederlanden zu der Gruppe von Ländern gezählt, die im nächsten Jahr möglicherweise aufgrund hoher Ankunftszahlen oder Belastungen der Aufnahmesysteme unter starkem Migrationsdruck stehen könnten. Österreich, Polen, Bulgarien, Tschechien, Estland und Kroatien werden von der Kommission als Länder mit einer deutlichen Migrationslage eingestuft. Dies bedeutet, dass sie aufgrund der kumulierten Belastungen der letzten fünf Jahre beantragen können, ganz oder teilweise von Solidaritätspflichten befreit zu werden.
EU-Innenkommissar sieht bereits Erfolge von neuer Migrationspolitik
EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte zu den Ergebnissen der Analyse, dass Deutschland bereits vor Inkrafttreten des neuen Asylpakts einen großen Teil dieser Solidarität übernommen habe. Die Bundesrepublik werde daher stark von der Reform des Asyl- und Migrationssystems profitieren – vor allem durch die neuen Aufgaben der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen. Dazu gehörten die Registrierung von Neuankommenden, Sicherheitsüberprüfungen und das neue Grenzverfahren. Letzteres sieht vor, dass bestimmte Migranten künftig unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen könnten, nachdem sie die Grenze überquert haben.
Grundsätzlich betonte Brunner, dass die strengere Asylpolitik bereits heute Wirkung zeige. «Die illegale Migration ist im vergangenen Jahr um 35 Prozent zurückgegangen», sagte er.
Der neu vorgelegte Bericht wird als wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) angesehen, die auch einen Solidaritätsmechanismus zur Unterstützung besonders von Migration betroffener Mitgliedstaaten beinhaltet. Die EU-Kommission hat dabei verschiedene Kennzahlen berücksichtigt – beispielsweise die Anzahl illegaler Grenzübertritte, Rettungen auf See oder Asylanträge eines Landes sowie dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Bevölkerungszahl.
Gemäß GEAS haben besonders belastete Länder Anspruch auf Solidarität von anderen Mitgliedsstaaten, entweder durch die Aufnahme von Migranten oder durch finanzielle Beiträge. Solidarität kann auch durch die Förderung von Projekten zur Bekämpfung illegaler Migration in Drittstaaten oder durch die Bereitstellung von Material geleistet werden.
Das Ziel des Ausgleichs ist es, dass Flüchtlinge in dem Land bleiben sollen, in dem sie ankommen, und nicht etwa nach Deutschland weiter fliehen. Staaten wie Griechenland oder Italien sollen außerdem an den Außengrenzen beschleunigte Asylverfahren durchführen. Dafür sollen die EU-Länder, in denen die meisten Migranten ankommen, dann entlastet werden. Der Bericht der EU-Kommission bildet die entscheidende Grundlage für diesen Solidaritätsmechanismus.
Die Mitgliedstaaten müssen nun über die Vorschläge der EU-Kommission für den sogenannten Solidaritätspool beraten. Sie haben auch detaillierte Zahlen erhalten, die von der EU-Kommission nicht öffentlich gemacht wurden.








