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EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf

Wegen eines Beitrags auf einem sozialen Netzwerk hebt das Europaparlament die Immunität eines AfD-Abgeordneten auf. Es sind nicht die einzigen Ermittlungen gegen den Mann.

Das Europaparlament hebt die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron auf. (Archivbild)
Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Das Europaparlament hat beschlossen, die Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron aufzuheben, um weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I zu ermöglichen. Dies geschah mit einer Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg. Der Grund dafür ist ein mutmaßlich strafrechtlich relevanter Beitrag auf einem sozialen Netzwerk.

Laut einem Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments sind Politiker – darunter Mitglieder der geschäftsführenden Bundesregierung – in dem Beitrag zu sehen, wie sie in verschiedenen Situationen den rechten Arm heben. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass durch die Collage der Eindruck entsteht, dass die Politiker den Hitlergruß zeigen. Bystron wird beschuldigt, dies zumindest stillschweigend akzeptiert und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet zu haben.

Bystron kritisiert Ermittlungen

Der Bundestag hob 2023 die Immunität von Bystron aufgrund der Ermittlungen auf. Da er jetzt Europaabgeordneter ist, wurde das Strafverfahren vorläufig ausgesetzt, da auch das EU-Parlament seine Immunität aufheben musste.

Über ein Jahr lang habe das Foto niemanden gestört, teilte Bystron auf Anfrage mit. «Erst mit aufkommendem EU-Wahlkampf entdeckte darin die Staatsanwaltschaft einen Hitlergruß und inszenierte medienwirksam ein Verfahren gegen mich», sagte er. 

Weitere Ermittlungen wegen Bestechungsverdacht 

Gegen Bystron gibt es noch weitere Vorwürfe. Im Zuge von Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen wurde ebenfalls beantragt, die Immunität des Politikers aufzuheben. Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal «Voice of Europe» Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren.

Bystron hat die Vorwürfe gegen ihn immer bestritten und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Es ist noch unklar, wann das Parlament über die Aufhebung der Immunität in diesem Fall entscheiden wird.

dpa